Es existiert keine generelle Vorgabe vom Land, ab wann es Hitzefrei für Schüler gibt. Konkrete Bedürfnisse und Fragestellungen müssen vor Ort mit in die Entscheidung einbezogen werden. Die einzelnen Schulen legen fest, ob und wann sie sie ihre Schüler*innen nach Hause schicken. Bei der Entscheidung geht es immer um das „körperliche Wohl der Schüler*innen“. Das Kultusministerium empfiehlt Rektor*innen, sich an konkreten Kriterien zu orientieren, die da lauten:

  • Die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten.
  • Hitzefrei gibt es frühestens nach der vierten Stunde;
  • es sei denn, eine atypische Konstellation mit stabilen oder gar rückläufigen Temperaturen ist kurzfristig zu erwarten (z.B. Gewitter oder Regen ist angesagt).
  • Fahrschüler*innen müssen auch bei „Hitzefrei“ bis zur Gelegenheit zur Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen; solange müssen sie auch beaufsichtigt werden.

 

Nach dem Regelungszweck ist davon auszugehen, dass die Konzentrationsfähigkeit in dem typischen Fällen derart absinkt, dass ein stures Lernen ohnehin nicht den Zweck erreichen würde.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass die Leistungsfähigkeit bei Raumtemperaturen über +26 °C in erheblichem Umfang abnimmt. So zeigt beispielsweise eine Untersuchung (Wargocki, Wyon 2006), dass Schüler*innen bei höheren Temperaturen signifikant schlechtere Ergebnisse erzielen und die Leistungsfähigkeit abnimmt. Die Schulleitung bittet daher die Lehrkräfte, bei hohen Temperaturen die Leistungsmessungen auf die ersten Stunden oder kühlere Tage anzusetzen.

Bestellungen in der Mensa behalten ihre Gültigkeit. Auch bei Hitzefrei kann zu Mittag gegessen werden. Bestelltes Essen wird auch bei „Hitzefrei“ abgerechnet. Sollte bereits um 09:00 Uhr „Hitzefrei“ feststehen, können bestellte Essen noch storniert werden.

Unsere fünf Gebäude sind sehr unterschiedlich, was das Aufheizen der Räume betrifft. So bleibt der Altbau mit seinen dicken Mauern oft länger kühl, während das Primarstufengebäude und der Mittelbau sich schon sehr früh aufheizen. Deshalb kann es neben generellem Hitzefrei auch unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Klassenstufen der GMS Leutkirch geben. Neben der Außentemperatur ist deshalb auch die Innentemperatur für Entscheidungen der Schulleitung maßgeblich.

Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gem. Arbeitsstättenverordnung ergriffen werden. Diese sind an der GMS Leutkirch:

  • Nutzung von Ventilatoren (Primarstufengebäude und Mittelbau)
  • Bereitstellung von Trinkwasser (Flaschen können an allen Wasserhähnen aufgefüllt werden)
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben)

Wird die Lufttemperatur im Raum von +35 °C überschritten, so ist der Raum gem. Arbeitsstättenverordnung nicht als Arbeitsraum geeignet.