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Schulordnung der GMS Leutkirch

Grundsatz: Handle so, wie du behandelt werden möchtest!

Umgang mit Menschen und Sachen

    • wir wollen rücksichtsvoll, ehrlich, gewaltlos, respektvoll miteinander umgehen
    • wir achten das Eigentum anderer
    • wir halten unser Schulhaus und das Schulgelände ordentlich
    • wir verhalten uns umweltfreundlich (Müll vermeiden…)

Vor und nach dem Unterricht

    • auf dem Schulweg achten wir auf verkehrsgerechtes Verhalten
    • in den Pausen darf das Schulgelände nicht verlassen werden!
    • morgens und nachmittags betreten wir die Schule erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn
    • zwischen 13 und 14 Uhr halten wir uns nur im Ganztagesbereich auf

 

Im Unterricht

    • wir achten auf Pünktlichkeit
    • jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht auf ungestörtes Lernen, jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht auf ungestörtes Unterrichten
    • wir beachten Gesprächsregeln und Umgangsformen
    • der Unterricht wird vom Lehrer beendet
    • die Schüler tragen angemessene Kleidung; Kopfbedeckungen sind nicht erwünscht

 

Regeln zur Ordnung und Sicherheit

      • Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes nur in Absprache mit der Lehrperson und der Eltern erlaubt (Versicherungsschutz!).
      • Alles was stört und gefährliche Gegenstände lassen wir zu Hause.
      • Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen im Bereich der Schule und Bushaltestelle sind verboten.
      • Das Mobiltelefon und andere elektronische Geräte in ausgeschaltetem oder lautlosem Zustand dürfen mitgeführt werden und bleiben aber „unsichtbar“. Im Schulhof dürfen die Geräte vor dem Unterricht und in der Mittagspause von 11:45 Uhr – 14:00 Uhr leise benutzt werden. Die Benutzung im Schulgebäude und der Sporthalle ist untersagt. Zu unterrichtlichen Zwecken kann die Benutzung durch die Lehrperson genehmigt werden. Bei Regelverstoß werden die Geräte durch die Lehrperson eingezogen und können am selben Tag um 15:30 (Freitags um 12:30 Uhr) Uhr im Lehrerzimmer abgeholt werden. Bei wiederholten Regelverstößen gegen die Schulordnung kann das Mitführen der Geräte ganz untersagt werden.
      • Verboten sind im Schulhaus: Kaugummikauen, Ballspielen, Fahren mit Fahrzeugen.
      • Auf dem Sportplatz kann mit Lederbällen gespielt werden. Zur Vermeidung von Verletzungen und Sachschäden darf im Schulhof aber nur mit weichen Soft- oder Gummibällen gespielt werden. Der Bereich hierfür ist auf der Höhe Festhalle und im Bereich Tischtennisplatte.
      • Das Werfen von Schneebällen, Steinen oder sonstigen Gegenständen im Bereich der Schule und der Bushaltestelle ist verboten.
      • Bei Krankheit ist die Schülerin oder der Schüler bis spätestens 9 Uhr telefonisch im Sekretariat unter 07561/ 9805-0 zu entschuldigen; schriftliche Entschuldigungen/ Attest müssen spätestens am dritten Krankheitstag vorliegen.
      • Beurlaubungen Schulbesuchsverordnung: bis zu zwei Tagen durch die Klassenlehrkraft möglich im Fall notwendiger Behördengänge oder familiärer Ereignisse wie Hochzeit der Eltern, Todesfällen; längerfristige Beurlaubungen mindestens zwei Wochen vorher durch die Schulleitung. Unmittelbar vor und nach den Ferien müssen alle Beurlaubungen durch die Schulleitung genehmigt werden.

Unterrichtszeiten

    • 7.25 (8.10) - 8.55 Uhr (1. und 2. Stunde)
    • 8.55 – 9.15 Uhr (Vesperpause)
    • 10.15 – 10.45 Uhr (3. und 4. Stunde)
    • 10.45 – 11.00 Uhr (Bewegungspause)
    • 11.00 – 12.30 Uhr (5. und 6. Stunde)
    • 12.30 – 14.00 Uhr (Mittagspause)
    • 13.00 (13.30) – 15.30 (15.45) Uhr (7. und 8./9.) Stunde

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