Bilder der Abschlussklassen

Update vom 21.07.2020

Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

ich möchte Sie kurz über die aktuelle Unterrichtssituation an unserer Schule informieren. Der Regel- Präsenzunterricht in den Klassen und Kerngruppen läuft sehr gut und die Schülerinnen und Schüler haben in den Kernfächern ihre Wissenslücken schließen können.

Durch zusätzliche Förderstunden und die Präsenzangebote konnten auch die Schülerinnen und Schüler unterstützt werden, die während der Zeit der Schulschließung Lerndefizite aufgebaut haben.

Empfehlungen zu den Lernbrücken oder Nachhilfe in den Sommerferien mussten deshalb nur in sehr geringem Umfang gegeben werden.

Es freut mich sehr, dass wir unseren Grundschülern bis zu den Sommerferien noch einen Unterricht im gemeinsamen Klassenverband anbieten konnten. Auch dass bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Lehrkräfte und Mitarbeiter sowie alle Schülerinnen und Schüler gesund und ohne Infektionsmeldungen am Unterricht teilnehmen und wir unser Unterstützungs- und Betreuungsprogramm (verlässliche Grundschule, Schulsozialarbeit, Mensa, Hausaufgabenbetreuung, Hort) umsetzen konnten.

Mit einem den folgenden Informationen kurz vor den Sommerferien möchte ich Ihnen unsere Planungen für die letzten Schultage und das neue Schuljahr 2020/21 mitteilen und einen Ausblick wagen.

Maskenpflicht ab Mittwoch, 21.07.2020 in der Sekundarstufe, Empfehlung des Tragens einer Maske/Mund-Gesichtsschutz im Primarbereich

In den letzten Tagen sind mehrere Covid-19/“Corona“ - Fälle an Schulen aus der unmittelbaren und näheren Nachbarschaft aufgetreten. Deshalb führt unsere Schule ab morgen die Pflicht zum Tagen einer selbstmitzubringenden Maske/ eines Mund-Gesichtsschutzes (Schal, Tuch, o.ä.) für alle Mitarbeiter der GMS und alle Lehrkräfte und Schüler ab Kl. 5 ein. In den Klassenstufen 1 - 4 wird das Tragen empfohlen. Dies gilt für das gesamte Schulgebäude und das Schulgelände; auch in den Pausen. Am Sitzplatz im Klassenzimmer sowie in Dienstzimmern muss kein Schutz getragen werden.

Da im nächsten Schuljahr diese Regelung seitens des Kultusministeriums für alle Schulen gelten wird (s.u.), ist dies ebenfalls eine gute Vorübung.

Montag, 27.07.2020

  • Primarstufe, Kl. 1- 4, VKL 1: Unterricht nach Stundenplan, Hausaufgabenstunde kann gem. Weisung Klassenlehrkraft
  • Sekundarstufe, Kl. 5 – 9, VKL 2: Corona/ Lockdown – Übung/ Testbetrieb für Schuljahr 2020/21

An diesem Tag wollen wir mit einem Lockdown-Betrieb in den Klassenstufen 5-9 und der VKL 2 testen, inwieweit wir derzeit für etwaige Szenarien im Herbst gut gerüstet sind.

D.h. an diesem Tag findet für die Schüler Fernenlernen von zu Hause aus nach dem aktuellen Corona-Stundenplan statt. Unsere Lehrkräfte werden Ihre Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben versorgen. Die Verteilung geschieht in der Regel online über die Cloud. Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Internetverbindung oder ohne Drucker sollen über die Hol- und Bring-Station mit den Aufgaben versorgt werden. Wichtig ist aber, dass alle Aufgaben am Montag geholt oder downgeloadet und erledigt werden, damit der Rücklauf am Dienstag und Mittwoch überprüft werden kann. Unterstützt werden kann der Testlauf je nach Klasse auch durch Videokonferenztools, erlaubten Messengerservices oder telefonisch. Dieser Testlauf ist für uns ein wichtiges Mittel für die Planung des nächsten Schuljahres; auch für einen Überblick über den Bedarf an Verleihendgeräten. Dem Unterricht nach Stundenplan liegen nächstes Schuljahr die gleichen Bewertungsmaßstäbe zu Grunde – im Präsenzunterricht wie von zu Hause aus. Auch für die Leistungsmessung und –bewertung ist es unerheblich, ob die Vorbereitung dafür in Präsenz oder zu Hause geschieht.

Selbstverständlich dürfen die angemeldeten Kinder der Notbetreuung an diesem Tag wie gewohnt in die Schule kommen. Die Kinder der Präsenzgruppen werden an diesem Montag ebenfalls von zu Hause aus an der Lockdown-Übung teilzunehmen.

Dienstag, 28.07.2020

  • Primarstufe, Kl. 1- 4, VKL 1: Unterricht nach Stundenplan, Hausaufgabenstunde kann gem. Weisung Klassenlehrkraft
  • Sekundarstufe Kl. 5 – 9, VKL 2: NUR GRUPPEN 1: Klassenlehrkraftunterricht von 08:10 – 10:45 Uhr, Zeugnisausgabe
  • Sekundarstufe Kl. 5 – 9, VKL 2: NUR GRUPPEN 2: Fernlernen
  • Sekundarstufe Notbetreuungsgruppe Kl. 5-7: 08:10 – 10:45/11:45 Uhr (Fr. Dewald u. Hr. Güttler)
  • Sekundarstufe Präsenzgruppen Kl. 5-8: --

Mittwoch, 29.07.2020: Einheitliches Schulende der Leutkircher Schulen

  • Primarstufe Kl. 1- 4, VKL 1: Klassenlehrkraftunterricht von 08:10 – 10:45 Uhr, Zeugnisausgabe
  • Sekundarstufe Kl. 5 – 9, VKL 2: NUR GRUPPEN 2: Klassenlehrkraftunterricht von 08:10 – 10:45 Uhr, Zeugnisausgabe
  • Sekundarstufe Kl. 5 – 9, VKL 2: NUR GRUPPEN 1: Fernlernen
  • Sekundarstufe Notbetreuungsgruppe Kl. 5-7: 08:10 – 10:45 Uhr (Fr. Dewald u. Hr. Güttler)
  • Sekundarstufe Präsenzgruppen Kl. 5-8: --

Sommerferien

Die Schülerbetreuung Leutkirch e.V. bietet auch in diesem Sommer wieder eine Ferienbetreuung an. Bitte melden Sie sich bei Bedarf rechtzeitig online dafür an.

Ausblick auf das Schuljahr 2020/21

Wir sollten uns bewusst sein, dass wir immer noch eine Pandemie haben. Auch wenn das Infektionsgeschehen stabil ist, bedeutet das nicht, dass es keine Infektionen an Schulen geben wird. Es wird immer ein Restrisiko geben. Das betrifft alle Lebensbereiche und damit auch die Schulen. Die üblichen Hygieneregeln, etwa eine gründliche Händehygiene, Husten- und Niesetikette, der Verzicht auf enge körperliche Kontakte wie Umarmungen und Händeschütteln sowie eine regelmäßige Desinfektion von Oberflächen bestehen weiterhin. Wenn in einer Schule ein Coronavirus-Fall auftritt, übernimmt das örtliche Gesundheitsamt in enger Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Eindämmung eines Ausbruchs. Dabei treffen die Gesundheitsämter Einzelfallentscheidungen, die von der jeweiligen Situation an der Schule und dem Hintergrund des Falles abhängen.

Unterricht im Schuljahr 2020/2021

Der Stundenplan der Klassen bzw. Lerngruppen wird im Schuljahr 2020/2021 auf Basis der regulären Stundentafelerstellt. Dies gilt auch für den fachpraktischen Unterricht in den Fächern Sport und Musik. Singen in geschlossenen Räumen ist ausgeschlossen, dies gilt auch für die Verwendung von Blasinstrumenten.

Die Regelform für den Unterricht im neuen Schuljahr wird der Präsenzunterricht in der Schule sein Unterricht findet im Klassenrahmen statt. Um dies zu ermöglichen, ist es notwendig, das Abstandsgebot zu den und zwischen den Schülern aufzuheben. An die Stelle des Abstandsgebots treten Gruppen in fester Zusammensetzung. Das heißt, es müssen möglichst feste und konstante Gruppen gebildet werden. Wo immer möglich, wird sich der Unterricht auf die reguläre Klasse oder die Lerngruppe beschränken. Eine Mischung von Schülergruppen soll grundsätzlich vermieden werden, um das Ziel der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht zu gefährden. So könnten bei Ansteckungen die Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden. Jahrgangsübergreifende Angebote für die Kl. 1- 10, VKL 1 u. 2 wie z.B. im Rahmen des Talentages, gemeinsame Gottesdienste, Schulfeste, Aufführungen oder AGs können somit nicht in der gewohnten Form stattfinden.

Maskenpflicht: Es gilt nach den Sommerferien an den weiterführenden Schulen ab Klasse fünf die Pflicht, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – im Schulbus und an den Haltestellen, auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, etwa auf den Fluren, auf dem Schulhof und auf Toiletten. Auf den Platz im Klassenzimmer kann die Maske abgenommen werden. Für die Klassenstufen 1-4 wird das Tragen empfohlen.

Ganztagesangebote für die Kl. 5-10, VKL 2 werden von uns angeboten werden. Auch in den Ganztagsangeboten soll eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung angestrebt werden. Sofern es schulorganisatorisch erforderlich ist, kann die Gruppe im Ganztag auch innerhalb der Jahrgangsstufe übergreifend gebildet werden. Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung muss möglichst vermieden werden. Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist grundsätzlich verpflichtend. Angesichts der anhaltenden Pandemielage wird den Eltern jedoch bis auf Weiteres freigestellt, über die Teilnahme ihres Kindes zu entscheiden. D.h. die Teilnahme an den Angeboten ist für das nächste Jahr freiwillig. Über die Bausteine des Ganztages der jeweiligen Klassenstufen werden Sie zu Beginn des Schuljahres rechtzeitig informiert.

 

Außerunterrichtliche und sonstige Veranstaltungen: Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte, Schüleraustausch oder Studienreisen sind im ersten Halbjahruntersagt. Die Regelung für das zweite Halbjahr wird vom KM rechtzeitig kommuniziert. Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen können stattfinden, sofern die jeweils geltenden Hygiene-und Abstandsregeln eingehalten werden. Schulveranstaltungen, deren Beteiligte nicht nur der konstanten Gruppenzusammensetzung entsprechen, sind durch die Wahl geeigneter Räumlichkeiten und entsprechender Formate so zu gestalten, dass sie den Regelungen der Corona-Verordnung für Ansammlungen und Veranstaltungen genügen. Dies betrifft beispielsweise die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in Klasse 1 und 5 unter Beteiligung der Eltern. Derzeit ist eine Einschulung im gewohnten Rahmen mit großer Feier deshalb nicht möglich, da wir die Vorgaben nicht wirklich umsetzen können.

Berufliche Praxiserfahrungen im Rahmen sind unter Beachtung der Hygieneregeln möglich. Wir werden die Praktikumszeiträume zeitnah bekanntgeben.

Die zentralen Abschlussprüfungen 2021 werden vom KM zeitlich nach hinten verleget, um für alle Eventualitäten von vornherein einen Puffer und zusätzliche Zeit für Unterricht und Prüfungsvorbereitung zu haben.

Zusammenarbeit mit den Eltern/ Elternabende/ Elternvertretung: Die regelmäßige und transparente Kommunikation von Schulleitung, Lehrkräften und Eltern als notwendige Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler ist auch unter den herausfordernden Bedingungen der Corona-Pandemie sicherzustellen. Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind jederzeit in Präsenz möglich, sofern die Hygieneregeln Berücksichtigung finden.

Elternabende können unter den im Herbst geltenden Hygienevorschriften stattfinden. Wir werden die Termine zeitnah in den nächsten Tagen auf der Homepage bekanntgeben. Bis zur Wahl des neuen Elternbeiratsvorsitzes bleibt weiterhin Fr. Hämmerle im Amt.

Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb: Um das Infektionsrisiko für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte zu minimieren, ist es wichtig, dass am Schulbetrieb keine Personen teilnehmen, die sich möglicherweise mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind deshalb Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder Störungen des Geruchs-und Geschmackssinns aufweisen.

Um immer auf den aktuellsten Stand zu bleiben, sollten Sie immer wieder einen Blick auf unsere Homepage werfen.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund

Jan Henning Gesierich-Kowalski

Kleider

Update vom 08.07.2020

Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

heute haben wir erste Informationen bezüglich des Schulbetriebes nach den Ferien bekommen. In den nächsten Tagen werden wir diese für unsere Schule umsetzen und die tiefere Planung gehen.

Die Eckpunkte, kurz zusammengefasst, sind:

  • Die Schülerinnen und Schüler werden im kommenden Schuljahr in der Regel im Präsenzunterricht in der Schule unterrichtet.
  • Der Unterricht findet im Klassenrahmen statt.
  • Klassenstufenübergreifender Unterricht und Angebote dürfen stattfinden, wenn dies pädagogisch oder schulorganisatorisch notwendig sein sollte.
  • Jahrgangsübergreifender Unterricht und Angebote dürfen nicht stattfinden - auch nicht in AGs oder Ganztagesangeboten.
  • Dem Pflichtunterricht, insbesondere in den Kernfächern, ist der Vorrang einzuräumen.
  • Das Abstandsgebot in der Schule gilt nicht mehr.
  • Das Kerncurriculum des Bildungsplans, das auf drei Viertel der Unterrichtszeit ausgelegt ist, ist verpflichtende Grundlage für den Unterricht im Schuljahr 2020/2021.
  • Der Stundenplan der Klassen bzw. Lerngruppen wird auf Basis der regulären Stundentafel erstellt. Dies gilt auch für den fachpraktischen Unterricht in den Fächern Sport und Musik. Singen in geschlossenen Räumen ist ausgeschlossen, dies gilt auch für die Verwendung von Blasinstrumenten.
  • Für die Klassen 5 setzen in den Fächern Deutsch und Mathematik die Fördermaßnahmen an den Ergebnissen der Lernstandserhebung 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik an. Unterstützung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht wird nach Möglichkeit eingeplant.
  • Die Leistungsmessung soll grundsätzlich an der Schule nach der Notenbildungsverordnung vorgenommen werden. Grundsätzlich werden alle Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht wurden, in die Leistungsfeststellung einbezogen. Unterrichtsinhalte eines im Bedarf möglichen Fernunterrichts, die dort erarbeitet, geübt oder vertieft wurden, können Gegenstand einer Leistungsfeststellung sein, sofern eine Phase der Rückkopplung und Konsolidierung stattgefunden hat.
  • Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos anzeigen und vom Schulbesuch absehen. Eltern können ihr Kind ebenfalls aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt zur Klassenleitung auf. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss ggf. mit dem (Kinder-)Arzt geklärt werden. Eine Attestpflicht der Schülerinnen und Schüler besteht nicht. Diese Entscheidung wird generell, also nicht von Tag zu Tag, getroffen.
  • Fernunterricht ist vorzusehen
    · für einzelne Schülerinnen und Schüler, die nicht den Präsenzunterricht besuchen können,
    · zur Erfüllung der Stundentafel, wenn diese durch Präsenzunterricht nicht vollständig abgedeckt werden kann,
    · für Schülergruppen, die temporär nicht in Präsenz unterrichtet werden,
    · im Falle einer erneuten generellen Schulschließung.
  • Ein etwaiger Fernunterricht bildet den Präsenzunterricht nach Stundenplan ab.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden mit Unterrichtsmaterialien versorgt. Hier sind insbesondere Lehrkräfte, die ggf. nicht im Präsenzunterricht eingesetzt sind, einzubeziehen.
  • Zusammenarbeit mit den Eltern: Die regelmäßige und transparente Kommunikation von Schulleitung, Lehrkräften und Eltern als notwendige Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler ist auch unter den herausfordernden Bedingungen der Corona-Pandemie sicherzustellen. Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind jederzeit in Präsenz möglich, sofern die Hygieneregeln Berücksichtigung finden.
  • Außerunterrichtliche und sonstige Veranstaltungen: Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Schullandheimaufenthalte, Schüleraustausch oder Studienreisen sind im ersten Halbjahr untersagt. Die Regelung für das zweite Halbjahr wird noch vom Kultusministerium kommuniziert. Andere außerunterrichtliche Veranstaltungen können stattfinden, sofern die jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregeln gem. Coronaverordnung Schulen eingehalten werden.
  • Berufliche Praxiserfahrungen im Rahmen der Verwaltungsvorschrift Berufliche Orientierung sind unter Beachtung der Hygieneregeln möglich.
  • Die jeweils aktuellen Hygienehinweise des Kultusministeriums sind zu beachten. Für die organisatorischen Planungen des nächsten Schuljahres sind insbesondere die Hinweise zur Pausengestaltung und zur Wegeführung maßgeblich.
  • Um das Infektionsrisiko für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte zu minimieren, ist es wichtig, dass am Schulbetrieb keine Personen teilnehmen, die sich möglicherweise mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind deshalb Personen,
    · die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
    · die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur oder Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns aufweisen.
  • Zum Zeitpunkt der Wiederaufnahmen des Schulbetriebs ohne Abstandsgebot nach den Sommerferien sowie nach weiteren Ferienabschnitten werden des-halb alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, also die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Personensorgeberechtigten ebenso wie die Lehrkräfte danach gefragt, ob nach ihrer Kenntnis einer dieser Ausschlussgründe vorliegt.
    Diese Erklärung soll allen Beteiligten noch einmal bewusst machen, dass sie kein Infektionsrisiko in die Einrichtung hineintragen dürfen und im Zweifelsfall besser der Schule fern bleiben.
  • Der Ganztag wird auch durch das Engagement von nicht-pädagogischem Personal bereichert. Daher kommt dem Einsatz von Ehrenamtlichen, Vereinen, Schulsozialarbeitern, Jugendbegleitern u.a. für den gelingenden Ganztag eine große Bedeutung zu. Für die Schulen besteht auf Grundlage der jeweils gültigen Corona-Verordnung die Möglichkeit, in ihren Ganztagsangeboten auch sonstige Personen einzubeziehen. Die Schulleitung entscheidet über deren Einsatz in den Ganztagsangeboten. Maßgeblich sind weiterhin die jeweils geltenden entsprechenden Verordnungen zum Infektionsschutz. Eine Mischung von Schülergruppen soll grundsätzlich vermieden werden, um das Ziel der Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht zu gefährden. Auch in den Ganztagsangeboten soll daher eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung angestrebt werden. Sofern es schulorganisatorisch erforderlich ist, kann die Gruppe im Ganztag auch innerhalb der Jahrgangsstufe übergreifend gebildet werden. Jedoch gilt das Verbot jahrgangsübergreifender Angebote.
  • Die Teilnahme am Ganztagsangebot für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 ist grundsätzlich verpflichtend. Angesichts der anhaltenden Pandemielage wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten jedoch bis auf Weiteres freigestellt, über die Teilnahme ihres Kindes zu entscheiden.
  • Realschulabschlussprüfung: Um den Schülerinnen und Schülern mehr Lern- und Vorbereitungszeit für die Realschulabschlussprüfung 2021 zu ermöglichen, werden die schriftlichen und die optionalen mündlichen Prüfungen in Deutsch und Mathematik auf einen späteren Zeitraum verschoben. Die schriftlichen Realschulabschlussprüfungen finden wie folgt statt: Haupttermin: Dienstag, den 8. Juni, bis Freitag, den 18. Juni 2021 Nachtermin: Freitag, den 25. Juni, bis Donnerstag, den 1. Juli 2021. Der Zeitraum der mündlichen Realschulabschlussprüfungen beginnt am Montag, den 12. Juli, und endet am Freitag, den 16. Juli 2021. Die Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, werden in der Regel am Freitag, den 23. Juli 2021, entlassen. Für die schriftliche Realschulabschlussprüfung werden in allen Prüfungsfächern zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkraft vorgelegt. So soll eine bessere Passung des Unterrichts im Schuljahr 2019/2020 und 2020/2021 zu den von den Schülerinnen und Schülern zu bearbeitenden Prüfungsaufgaben erreicht werden. Fachspezifische Informationen zu den Wahlmöglichkeiten der Lehrkräfte werden über die Ausführungsbestimmungen rechtzeitig zum neuen Schuljahr kommuniziert. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Pflichtfremdsprache sowie erstmals auf die Fächer des Wahlpflichtbereichs. Für die Wahlpflichtfächer Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) sowie Technik wird es thematische Schwerpunktsetzungen geben, die über die Ausführungsbestimmungen rechtzeitig zum neuen Schuljahr kommuniziert werden. Für alle schriftlichen Prüfungen sind weiterhin Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Der Bildungsplan, die Ausführungsbestimmungen und die bereits bekannten Musteraufgaben bilden für den Prüfungsjahrgang 2020/2021 eine verlässliche Orientierung für den Unterricht und die Prüfung. Die Kommunikationsprüfung in der Pflichtfremdsprache und der Wahlpflichtfremdsprache wird nach heutigem Stand, wie im Amtsblatt K. u. U. vom 15. Juli 2019 veröffentlicht, durchgeführt. Die praktische Prüfung in den Wahlpflichtfächern Alltagskultur, Ernährung, Soziales sowie Technik wird, wie im Amtsblatt K. u. U. vom 15. Juli 2019 veröffentlicht, im zweiten Halbjahr nach der Kommunikationsprüfung stattfinden.
  • Hauptschulabschlussprüfung: Um den Schülerinnen und Schülern mehr Lern- und Vorbereitungszeit für die Hauptschulabschlussprüfung 2021 zu ermöglichen, werden die schriftlichen und die optionalen mündlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik auf einen späteren Zeitraum verschoben.
    Die schriftlichen Hauptschulabschlussprüfungen finden wie folgt statt: Haupttermin: Dienstag, den 8. Juni, bis Dienstag, den 15. Juni. Nachtermin: Freitag, den 25. Juni, bis Dienstag, den 29. Juni. Der Zeitraum der mündlichen Hauptschulabschlussprüfung beginnt am Montag, den 12. Juli, und endet am Freitag, den 16. Juli. Die Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, werden in der Regel am Freitag, den 23. Juli, entlassen. Für die schriftliche Hauptschulabschlussprüfung werden in allen Prüfungsfächern zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Vorauswahl durch die Lehrkraft vorgelegt. So soll eine bessere Passung des Unterrichts im Schuljahr 2019/2020 und 2020/2021 zu den von den Schülerinnen und Schülern zu bearbeitenden Prüfungsaufgaben erreicht werden. Fachspezifische Informationen zu den Wahlmöglichkeiten der Lehrkräfte werden über die Ausführungsbestimmungen rechtzeitig zum neuen Schuljahr kommuniziert. Bei allen schriftlichen Prüfungen sind weiterhin Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
  • Durch die Schulschließung seit dem 17. März 2020 war ein Großteil der Schülerinnen und Schüler auf das Lernen zu Hause angewiesen. Die Eltern und Lehrkräfte haben sich mit großem Engagement dafür eingesetzt, dass unter diesen schwierigen Bedingungen der Erziehungs- und Bildungsauftrag umgesetzt werden konnte. Trotzdem konnten nicht alle Schülerinnen und Schüler gleich gut erreicht werden. Dies hat bei einigen, insbesondere bei leistungsschwächeren, Schülerinnen und Schülern Nachholbedarf zur Folge. Für diese haben wir bereits seit Mai tägliche Präsenzangebote eingerichtet, damit der Anschluss gehalten werden kann. Im Bereich der Klassenstufen 5-7 nimmt ein Teil der Klassen an diesem Angebot teil. Als weitere Unterstützung wird nun das Lern- und Förderprogramm „Lernbrücken“ in den letzten beiden Wochen der Sommerferien angeboten. Den Schülerinnen und Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, Unterrichtsstoff nachzuholen und somit besser vorbereitet in das nächste Schuljahr zu starten. Das Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Schülerinnen und Schüler die schwerer als andere erreicht werden konnten oder aus organisatorischen Gründen auch länger als andere Schülergruppen nur von zu Hause aus lernen konnten. Die Teilnahme wird von den Klassenlehrerinnen bzw. Klassenlehrern in Abstimmung mit den Fachlehrkräften denjenigen Schülerinnen und Schülern empfohlen, die trotz bereits erfolgter Teilnahme an Fördermaßnahmen seit Mai ihrer Einschätzung eine zusätzliche Förderung benötigen. Die Empfehlung zur Teilnahme am Förderprogramm wird von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer den jeweiligen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern persönlich mitgeteilt. Die Teilnahme ist für Sie als Eltern freiwillig. Eine Teilnahme ohne Empfehlung ist nicht möglich. In Abhängigkeit zur Teilnehmerzahl können sowohl jahrgangsübergreifende Lerngruppen als auch Lerngruppen in Kooperation mit benachbarten Standorten schulartübergreifend eingerichtet werden. Es wir täglicher Unterricht 4 x 45min im Primarbereich und 3 x 60min im Sekundarbereich in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch angeboten.
  • Bei Betreuungsbedarf in den Sommerferien wenden Sie sich bitte weiterhin direkt an die Schülerbetreuung Leutkirch e.V.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski

 

Update vom 19.06.2020

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass die Regelungen ab 29.06.2020 für die Primarstufe und die aktuellen für die Sek 1 bis Ende des Schuljahres Bestand haben werden.

Wir freuen uns sehr auf die Rückkehr aller Schüler und können berichten, dass wir gut darauf vorbereitet sind. Bisher klappt der Betrieb auch seit der erweiterten Öffnung weiterhin ohne größere Probleme. Fast alle Lehrkräfte sind einsatzfähig und wir können sogar noch an einer anderen Schule personell unterstützen, wo das nicht so ist.

Zum Schuljahr 2020/21 werden wohl alle Abstandsregelungen fallen und wir werden zu einem täglichen Schulbetrieb für alle zurückkehren dürfen. Über Gruppengrößen, keine Durchmischung der Klassen, welche Fächer weiterhin nicht stattfinden dürfen, Maskenpflicht etc. debattieren heute die Kultusminister/-innen weiter. Ein Konzept der Kultusministerkonferenz soll noch vor dem Ende der Sommerferien vorliegen; erste Eckpunkte evtl. bis Ende Juli.

Eckpunkte der Öffnung der Primarstufe (Kl. 1-4) ab 29.06.2020 bis zum Schuljahresende

Die Klassenstufen 1-4 und die VKL 1 haben täglich Unterricht in der Zeit zwischen 07:25 und 12:30 Uhr. Darin sind 20 Std Unterricht in Kl. 1/2/VKL 1 und 22 Std Unterricht in Kl. 3/4 enthalten. Dazu kommen pro Klasse 2 Förderstunden, zu denen die Klassenleitung die Kinder bestellt, die erhöhten Bedarf haben. Zusätzlich besteht ab sofort die Möglichkeit, bei Ihrer Klassenlehrkraft die Kinder in der Hausaufgabenbetreuung anzumelden, die Mo, Mi und Fr in der 6. Stunde durch Ihre Lehrkräfte angeboten wird. Somit haben unsere Schülerinnen und Schüler in etwa gleich viele Stunden, wie vor der Schulschließung.

Die Lehrkräfte werden sich täglich ab 07:15 Uhr (bei Start zur 1. Stunde) / 08:00 Uhr (bei Start zur 2. Stunde) im offenen Unterrichtsraum aufhalten, damit keine Stauung von Schülern vor und im Gebäude entsteht. Das Gebäude kann beim Ankommen fließend betreten werden.

Die genauen Stundenpläne aller Klassen finden Sie hier (klicken) oder unter Service-Downloads-Eltern-Stundenplaene.

Für die Zeit 07:00 – 08:10 und 11:45 – 13:30 können die Kinder bei Bedarf im Betreuungsangebot „verlässliche Grundschule“ der Schülerbetreuung Leutkirch e.V. angemeldet werden (https://www.schuelerbetreuungleutkirch.de/).

Für die Zeit 13:00 – 17:00 können die Kinder bei Bedarf in Hort der Schülerbetreuung Leutkirch angemeldet werden.

Auf der Homepage der Schülerbetreuung können Sie sich ebenfalls jetzt schon für eine Betreuung in den Sommerferien anmelden.

Die große Pause wird weiterhin zeitversetzt zur Sek 1 stattfinden, damit wir im Schulhof mehr Platz für alle haben.

Der Stundenplan soll für alle Beteiligten verlässlich sein, deshalb haben wir eine Vertretungsreserve gebildet, um auf etwaige Ausfälle reagieren zu können.

Eine Rhythmisierung des Unterrichts einschließlich einer täglichen Bewegungszeit ist bewusst eingeplant.

Es ist auf eine möglichst konstante Klassenzusammensetzung zu achten. Eine Lehrkraft bzw. ein festes Lehrkräfteteam deckt den Unterricht einer Klasse ab.

Die Notbetreuung entfällt ab 29.06., da ja alle Schüler wieder im täglichen Unterricht sind.

Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule sind derzeit weiterhin untersagt. Dies beinhaltet alle unsere Kooperationen, Nachmittagsangebote, AGs, Ausflüge, Lerngänge, Praktika etc.

Weitere schulische Veranstaltungen, z. B. Zeugnisübergabe, Klassenpflegschaftssitzungen können nur im Rahmen der jeweils gültigen Corona-Verordnung „Veranstaltungen“ stattfinden. Dort sind die Personenanzahlen und Anzahl der Haushalte noch stark gedeckelt. Leider sehen wir somit derzeit keine Möglichkeit für Schulgottesdienste, Einschulungsfeiern und Abschlussfeiern im gewohnten Rahmen. Wir und die anderen großen Schulen in Leutkirch werden in gemeinsamer Absprache keine diesbezüglichen Feierlichkeiten abhalten. Wir arbeiten daran, wie wir dennoch eine würdige Verabschiedung und Zeugnisübergabe gestalten könnten.

Es findet im laufenden Schuljahr kein Präsenzunterricht mehr in Religion, Sport und Musik statt (Coronahygieneplan).

Ein Pausen- oder Kioskverkauf sowie gemeinsame Nahrungszubereitung und –konsumation außerhalb der Mensa darf weiterhin nicht angeboten werden. Dies gilt aus Gründen der nicht möglichen Umsetzbarkeit der Vorgaben des Regierungspräsidiums auch für das Schulfruchtprogramm (die Lieferung des Obsts wurde durch die Schulleitung deshalb vorübergehend ausgesetzt). Ein eigenes Vesper ist mitzubringen. Ein Verzehr des selbst mitgebrachten Vespers ist am Platz im Klassenrahmen oder in den Pausen möglich.

Sollten Eltern keine Teilnahme ihres Kindes am Präsenzunterricht wünschen, genügt die formlose Anzeige bei der Klassenleitung.

Eckpunkte des Betriebs in der Sekundarstufe 1 (Kl. 5-8, 9a) bis zum Schuljahresende

Keine neuen Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt.

Eckpunkte des Betriebes in der Sekundarstufe 1 (Prüfungsklassen Kl. 9b, 9c, 10a, 10b)

Eine Abschlussfeier kann nur im Rahmen der jeweils gültigen Corona-Verordnung „Veranstaltungen“ stattfinden. Dort sind die Personenanzahlen und Anzahl der Haushalte noch stark gedeckelt. Leider sehen wir somit derzeit keine Möglichkeit für eine Abschlussfeier im gewohnten Rahmen. Wir arbeiten daran, wie wir dennoch eine würdige Verabschiedung und Zeugnisübergabe gestalten könnten.

Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung

  • Die Lernentwicklungsberichte und Zeugnisse werden in gewohnter Form erstellt. Der Lernentwicklungsbericht beinhaltet wie das Jahreszeugnis die Leistungsrückmeldung des gesamten Schuljahres. Die Zeit vom 1. Februar bis zum 15. März sowie die Unterrichtszeiten seit der Schulöffnung sind dabei genauso zu berücksichtigen.
  • Für die Zeit des Fernlernunterrichts können aus juristischen keine Leistungsrückmeldungen im Lernentwicklungsbericht oder Zeugnis gemacht werden (positiv wie negativ). Pauschale Aussagen zu Lern- und Sozialverhalten des gesamten Jahres sind möglich.
  • Bei fehlenden Leistungsfeststellungen ist in den Zeugnissen ein Strich im betreffenden Fach bzw. Prüfungsteil einzutragen und hierzu folgender Zusatz unter Bemerkungen aufzunehmen: "In/lm ... fanden keine Leistungsfeststellungen statt." Bei den Lernentwicklungsberichten besteht die Möglichkeit, diesen Zusatz gleich im betreffenden Fach einzutragen. Dies gilt nicht für Abschlussklassen.
  • Primarbereich (Stand 16.06.): Bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 findet keine schriftliche Leistungsfeststellung statt, die in die Notengebung oder Verbalbeurteilung einfließen wird.  Zur Diagnose können Tests oder Wiederholungsarbeiten geschrieben werden (ohne Ausweisung von Noten, ohne Verwertung für die Zeugnisnoten).
  • Sekundarbereich (Stand 15.06.): Sofern Lehrkräfte noch Leistungsmessungen durchführen, wird empfohlen, vorrangig schriftliche Wiederholungsarbeiten gem. § 8 Notenbildungsverordnung (geringerer zeitlicher Umfang bis zu 20 Minuten, Unterrichtsinhalte der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden, nur in angekündigter Form) oder vergleichbare kleinere schriftliche Arbeiten (z. B. Hausarbeiten geringen Umfangs) vorzusehen. Dabei ist auf ausreichende Vorbereitungszeit zu achten.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner

Update vom 10.06.2010

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

am nächsten Montag startet die nächste Phase der Öffnung des Schulbetriebes. Da es keine neuen Informationen seitens des Kultusministeriums gegeben hat, gehen wir, wie in den letzten Updates beschrieben, gemäß unserer bisherigen Planung vor.

Wir sind für den Start am Montag dank unserer bisherigen Erfahrungen im Corona-Betrieb gut vorbereitet. Wir haben vor den Ferien schon einen Präsenzbetrieb mit 225 Schülern in der Spitze gefahren und es hat dank unseren engagierten Mitarbeiter und Lehrkräften und der disziplinierten Verhaltensweise unserer kleinen und großen Schülerinnen und Schüler sehr gut geklappt.

Auch die Vorbereitung seitens der Eltern in den Punkten Hygienemaßnahmen und Gesundheitsschutz waren sehr hilfreich. Haben Sie vielen Dank dafür! Trotzdem könnte es nun im erweiterten Betrieb vielleicht zu Stolpersteinchen kommen, die wir noch nicht bedacht haben. Sobald diese auftauchen, werden wir auch diese aus dem Weg räumen können. Sprechen Sie uns bitte jederzeit bei Bedarf, Fragen etc. an.

Bitte beachten Sie für Montag folgende Punkte:

  • Alle Schulbusse und Bahnen fahren wie gewohnt zu allen bisherigen Zeiten. In den öffentlichen Verkehrmitteln besteht Maskenpflicht. Weisen Sie bitte Ihre Kinder und Jugendlichen auf die Einhaltung des MIndestabstandes von 1,5m hin - auch bei Laufgruppen, am Fahrrdständer o.ä..
  • Am Montag begrüßen wir um 08:10 im Schulhof die Klassenstufen 1, 3 und 5, die nun eigenständige Gruppe der Inklusionsschüler der Kl. 6b sowie die Klassen 7a, 8a, VKL 1.1 und VKL 2.1. zunächst im Schulhof. Das Wetter dafür wird gut vorhergesagt. In der Woche darauf begrüßen wir zur selben Zeit die Klassenstufen 2, 4, 6 sowie die Klassen 7b, 8b, VKL 1.2 und VKL 2.2..
  • Die Sammelräume im Schulhof werden ausgeschildert sein. Aufgrund des Platzangebotes bitten wir alle begleitenden Eltern, vor dem betreten des Schulhofes von den Kindern zu verabschieden. Auch bei der Abholung bitten wir Sie, nicht direkt vor dem Gebäude zu warten.
  • Bereits früher erscheinende Bus-/Bahnfahrer haben ihren Wartebereich in der Mensa. Der bisherige Aufenthaltsbereich in der Schulsozialarbeit der Sekundarstufe bleibt in der Früh noch geschlossen.
  • Im Rahmen der Begrüßung am Montag werden die Klassenlehrkräfte die ersten Punkte der Hygiene- und Gesundheitsschutzbelehrung im Schulhof durchführen.
  • Pausenzeiten und Regelungen für die ersten beiden Wochen:
    • Primarstufe:               09:40 – 10: 15
    • Sek 1:                          08:55 – 09:15 und 10:45 – 11:00
    • Notbetreuungen:      nach Weisung der jeweiligen Betreuungskraft
    • Präsenzgruppen:       nach Weisung der jeweiligen Betreuungskraft
    • Eine Mittagspausenbetreuung findet nicht statt, da in der Sekundarstufe derzeit noch kein Nachmittagsunterricht stattfindet.
    • Die Aufenthaltsbereiche der Mittagsbetreuung bleiben noch geschlossen.
    • Einen Verkauf durch unseren Schulbäcker oder am Automaten darf es derzeit leider noch nicht geben. Bitte Vesper und Getränk von zu Hause mitbringen!
  • In der Mensa kann nach Anmeldung gegessen werden. Es findet eine Aufsicht statt.
  • Bitte noch alle Kinder bei uns melden, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen werden. Das zugehörige Formular für die Eltern gibt es im Service/Downloadbereich auf unserer Homepage.
  • Das Jobcafe ist ab nächster Woche wieder zu den üblichen Zeiten ab 13:00 – 17:00 Uhr besetzt, da Fr. Khemici ihren eigentlichen Unterrichtsbetrieb am Vormittag in Ravensburg wieder aufnimmt.
  • Das Büro der SSA Sek1 wird ab 16.06. wieder vormittags besetzt sein, so dass die Schüler zu Hause anrufen können, Pflaster usw. bekommen können. 
  • Alle Planungen bezüglich der vollständigen Öffnung des Primarbereichs ab dem 29.06.2020 können wir angehen, sobald uns erste offizielle Informationen darüber seitens des Kultusministeriums vorliegen. Über eine weitere Öffnung des Sekundarbereiches liegen weiterhin noch keine Informationen vor.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner