Hygieneplanvorlage Baden-Württemberg, Stand 28.04.2020
Hygieneplan für die Gemeinschaftsschule Leutkirch vom 29.04.2020 anlässlich der Corona-Pandemie (Hygieneplan Corona-Pandemie)
INHALT
1. Persönliche Hygiene
2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure
3. Hygiene im Sanitärbereich
4. Infektionsschutz in den Pausen
5. Infektionsschutz beim Sportunterricht
6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf
7. Wegeführung
8. Konferenzen und Versammlungen
9. Meldepflicht
GRUNDSÄTZLICHES
Dieser Hygieneplan Corona-Pandemie ist durch die Schulleitung gemeinsam mit den Hygienehinweisen des Kultusministeriums für die Schulen vom 22.04.2020 (Anlage) veröffentlicht worden. Er gilt bis zu seiner Aufhebung durch die Schulleitung. Etwaige ergänzende Bestimmungen zum Hygieneplan Corona-Pandemie im regulären Hygieneplan der Schule bleiben während der Geltungsdauer des Hygieneplans Corona-Pandemie in Kraft.
Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, haben diese Hygienebestimmungen, die Anweisungen und Verlautbarungen der Gesundheitsbehörden sowie die Anweisungen der Schulleitung zur Wahrung der Hygiene und des Infektionsschutzes an der Schule zu befolgen.
1. PERSÖNLICHE HYGIENE
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist insbesondere auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Mindestens 1,50 m Abstand halten. Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen. Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln. Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Klassenraums) durch Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden. Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten. (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de). Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen. Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen. Mund-Nasen-Schutz: Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl zulässig. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.
2. RAUMHYGIENE
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Die Gruppengröße ist abhängig von der Größe des Klassenraums.
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet, es sei denn, es ist eine effektive raumlufttechnische Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden.
Reinigung
Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Schulreinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.
In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Die Oberflächenreinigung von technischen Geräten wie PC-Tastatur, Telefon, Drucker, Kopierer etc. erfolgt vor der Nutzung von den Nutzern anhand feuchten Einmaldesinfektionstüchern.
Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung). Auch Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht angezeigt. Die Einwirkzeit bzw. Benetzungszeit ist zu beachten. Je nach Desinfektionsmittel (wenn getrocknete Reste reizend wirken) ist eine anschließende Grundreinigung erforderlich.
Folgende Areale sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:
• Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
• Treppen- & Handläufe,
• Lichtschalter,
• Tische, Telefone, Kopierer
• und alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Computermäuse und Tastaturen.
3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH
In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind vorzuhalten. Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, ist ein Toilettengang auch möglichst während den Unterrichtsstunden zu ermöglichen. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.
4. INFEKTIONSSCHUTZ IN DEN PAUSEN
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden (geöffnete Fenster, körperliche Auseinandersetzungen zwischen Schülerinnen und Schülern, Raucherecken, „tote“ Ecken im Schulgelände). Abstand halten gilt auch im Lehrerzimmer und in der Teeküche. Ein Pausen-/Kioskverkauf kann nicht angeboten werden.
5. WEGEFÜHRUNG
Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Die Schule ist aufgefordert, ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. Für räumliche Trennungen kann dies z.B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder den Wänden erfolgen.
Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Schule Warteplätze für den Schülerverkehr oder den öffentlichen Personennahverkehr befinden, muss nach Schulschluss durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.
6. MELDEPFLICHT
Sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen sind der Schulleitung und dem Gesundheitsamt unverzüglich zu melden.
Leutkirch, 29.04.2020 Jan Henning Gesierich-Kowalski, Schulleiter