Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

für den Zutritt bzw. die Teilnahme am Schulbetrieb gilt stufenunabhängig die 3G-Nachweispflicht, wobei für nicht-immunisierte Personen ein negativer Antigentest genügt. Dieser kann auch z.B. bei einem Lernentwicklungsgespräch von den Eltern mitgebracht werden und in der Schule durchgeführt werden. Dies gilt auch in der Alarmstufe.

Es gelten ab morgen wieder verschärfte Regeln zur Maskenpflicht, d.h. in den Gängen, den Betreuungsräumen genauso wie am Platz im Klassenzimmer. Es müssen grundsätzlich medizinische Masken getragen werden.

Die genannten Regelungen zum Zutritt und zur Maskenpflicht gelten auch für Elternabende, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden.

Unterrichtsbesuche Externer sind weiterhin möglich und genehmigt durch die Schulleitung (z.B. unsere ISP-Studierenden dürfen durch ihre(n) Professor*innen der PH Weingarten besucht werden).

Bei schulischen Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, gilt in der Alarmstufe innen wie außen die 2G-Regelung, d.h. der Zutritt bzw. die Teilnahme ist grundsätzlich nur immunisierten Personen gestattet. Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist der Zutritt in allen Stufen gestattet d.h. sie benötigen in der Warnstufe keinen PCR-Testnachweis und können in der Alarmstufe auch teilnehmen, wenn sie nicht immunisiert sind (das gilt z.B. für die SMV-Tagung im Jugendhaus). Für volljährige Schülerinnen und Schüler gilt diese Regelung allerdings nur noch bis zum Jahresende.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski