Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

wir danken Ihnen herzlich für die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit in vergangenen Jahr. Gerade in diesen Zeiten ist es schwer, den Kontakt zu allen am Schulleben beteiligten Personen nicht zu verlieren.

Unseren Elternbeirät*innen sind wir sehr dankbar für die engagierte Unterstützung und Zusammenarbeit mit unseren Klassenleitungen.

Es freut uns auch sehr, dass wir unseren Schulförderverein mit engagierten Mitgliedern erfolgreich weiterführen können. Mittlerweile ist die Mitgliederzahl auf 223 angewachsen.

Unser Dank gilt auch allen Spendern der Aktion „Kinder-helfen-Kindern“, die wir coronabedingt stark zurückfahren mussten. Gerade in der Zeit der Aktion galt für über die Hälfte unserer Klassen die Kohortenregelung und der Alltag war von vielen Coronafällen an der Schule geprägt. Auch dieses Jahr gehen die Spenden an unsere gewohnten Empfänger: die Indonesienhilfe von Dr. Bago, das Schulprojekt Haiti und die Schulsozialarbeit der GMS für unbürokratische Hilfemaßnahmen.

Obwohl die Pandemie uns noch fest im Griff hat, ist es uns gemeinsam gelungen, den Schüler*innen einen Raum zu schaffen, in dem sie lernen und Gemeinschaft erleben können. Neben dem Lernen war es uns sehr wichtig, viele verschiedene Aktionen mit den Kindern zu unternehmen. Betrüblicherweise können trotzdem weiterhin etliche unserer AGs leider nicht starten, bzw. müssen weiter pausieren.

Das Lernen und das soziale Miteinander hat nach dem langen Lockdown stellenweise sehr gelitten und muss auch weiterhin einen hohen Stellenwert haben. Sehr dankbar sind wir hier auch unseren Mitarbeiter*innen der Schulsozialarbeit, unserer Beratungslehrkraft und unseren neuen pädagogischen Mitarbeiterinnen im Programm „Rückenwind“.

Auch allen Lehrer*innen und weiteren Mitarbeiter*innen gilt unser innigster Dank. Sie alle machen die Gemeinschaftsschule Leutkirch zu einem verlässlichen und schönen Platz, in dem sich alle Schüler*innen wohl fühlen können und nahezu ausnahmslos gerne hinkommen. Herzlichen Dank für Ihre wundervolle Arbeit, Ihr großes, persönliches Engagement und das gute Miteinander an unserer Schule.

Wir wünschen Ihnen allen frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und einen gesunden und glücklichen Start ins Jahr 2022. Erste Informationen für die Zeit der Ferien und des Starts ab dem 10. Januar 2022 gemäß dem Stundenplan der Klasse finden Sie unten angefügt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit im neuen Jahr und hoffen, dass auch persönliche Begegnungen wieder vermehrt möglich sein werden. Bitte kommen Sie mit Ihren Wünschen und Anregungen jederzeit gerne auf uns zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner

 

Schulschließung zurzeit eher unwahrscheinlich

Echte flächendeckende Lockdown-Maßnahmen mit geschlossenen Schulen sind in Deutschland zunächst wohl nicht geplant. Die Ampel-Parteien hatten das Infektionsschutzgesetz im Herbst so geändert, dass das ohne weiteres auch nicht möglich wäre. Wenn es die pandemische Lage erzwingen würde, dann müsste der Bundestag das wieder ändern. Regionale oder lokale Maßnahmen sind jedoch nicht auszuschließen.

Testung

Die Landesregierung hat beschlossen, die angeleitete Selbsttestung der Schüler*innen mindestens bis zum 25.02.2022 weiterzuführen. D.h. Ihre Kinder werden weiterhin 3x die Woche in der Schule freiwillig getestet; alternativ bringen Sie einen externen Testnachweis mit. Von der Testung ausgenommen sind geimpfte und genesene Schüler*innen.

Testnachweise während der Ferien

In den Schulferien müssen Schüler*innen einen aktuellen Testnachweis, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die bisher der Schülerausweis ausreichend war. Da die Schulen in den Ferien keine regelmäßigen Reihen-testungen in der Schule durchführen, ist der Schülerausweis in diesem Zeitraum nicht mehr gültig. 

Testnachweise für Schüler*innen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren nur noch bis Ende Januar

Aufgrund der Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige Schüler*innen haben diese Schüler*innen nur noch bis zum 31. Januar 2022 die Möglichkeit, in der Schulzeit über den Schülerausweis und in den Ferien mit einem tagesaktuellen Antigen Schnelltest Zutritt zu Angeboten und Einrichtungen zu erhalten. Praktisch bedeutet dies, dass diese Schüler*innen ohne eine vollständige Impfung oder einen Genesenennachweis nach dem 31.01.2022 nur noch an 3G-Veranstaltungen teilnehmen können.

 

Regelungen für Schüler in Bussen und Bahnen während der Ferien

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 24.11.2021 wurde eine 3G-Nachweispflicht für Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr verordnet. Ausgenommen davon sind Schüler*innen, da diese an regelmäßigen Tests in den Schulen teilnehmen. In einer weiteren Anpassung des Infektionsschutzgesetzes wurden nun Angaben zu Ferienzeiträumen gemacht. Für die Schülerschaft ergeben sich dadurch neue Anforderungen bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. So besteht während der offiziellen Schulferien für Schüler*innen ebenfalls eine 3G-Nachweispflicht (Geimpft - Genesen - Getestet) bei der Benutzung von Bus und Bahn.

Der Nachweis muss während der Ferien durch einen Antigen-Schnelltest erfolgen, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ kann auch ein PCR-Testnachweis vorgezeigt werden, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Das Vorzeigen eines Schülerausweises bzw. einer Schulbescheinigung ist damit während der Weihnachtsferien vom 23.12.2021 - 08.01.2022 nicht ausreichend. Mit Schulbeginn am 10. Januar 2022 greift nach jetzigem Informationsstand wieder die bisherige Regelung, dass Schüler*innen keinen 3G-Nachweis in Bus und Bahn vorzeigen müssen.

 

Impfungen von Schüler*innen

Im weiteren Kampf gegen die Pandemie ist der Fortschritt beim Impfen von besonderer Bedeutung. Weitere Impfangebote speziell für Kinder sollen, soweit noch nicht geschehen, auf- und ausgebaut werden, um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Schüler*innen, die sich impfen lassen wollen, werden für die Teilnahme an Impfungen beurlaubt, falls deren Impftermine mit dem Schulbesuch kollidieren.