Sehr geehrte Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wie vor den Weihnachtsferien angekündigt, wollen wir Ihnen heute Informationen zum Unterrichtsbeginn ab dem 10. Januar 2022 geben. Dabei ist zentral, dass am Präsenzunterricht festhalten wird.
Gleichzeitig müssen aber Vorbereitungen getroffen werden, weil aufgrund der sich vermehrt ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus aller Voraussicht nach das Infektionsgeschehen an Dynamik gewinnen wird. Dazu wird die CoronaVO Schule zum 10. Januar 2022 angepasst.

Die etablierten und gut eingespielten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen bleiben bestehen – vom Tragen von Masken über das regelmäßige Lüften bis hin zu den Abstands- und Hygienevorgaben, sodass die Kinder und Jugendlichen sowie das Personal ab kommendem Montag gut gerüstet in den Präsenzbetrieb starten können.

 

Start am Montag 10.01.2022 mit Präsenzunterricht nach Stundenplan

Die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ist für Kinder und Jugendliche systemrelevant und darüber hinaus eine Grundlage für die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit anderer Kritischer Infrastrukturen. Solange es möglich ist, wir es an der GMS Leutkirch Präsenzunterricht geben.

Ungeboosterte müssen täglich testen

Alle Schülerinnen und Schüler ohne eine Auffrischungsimpfung („Booster“) werden in der ersten Woche nach den Weihnachtsferien täglich getestet

Von der zweiten Woche bis zu den Fasnetsferien (ab 25. Februar) sind drei Antigenschnelltests (freiwillig in der Schule oder bei einer Teststation) oder zwei PCR-Testungen einer Teststation verpflichtend, sofern die Kinder und Jugendlichen nicht geboostert sind.
Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen. Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch für Personen mit einer Auffrischungsimpfung, der sog. „Booster-Impfung“ oder für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.

Sollte Ihr Kind bereits geboostert sein, können Sie sich durch Vorlage des Nachweises der 3. Impfung oder der Auffrischungsimpfung nach Genesung bei der Klassenleitung von der Testung befreien (Vorlage Impfbuch oder Zertifikat).

 

Entscheidungsspielräume für die Schulleitung, sofern der Präsenzunterricht nicht mehr vollständig gewährleistet werden kann
Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, könnten wir vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht (Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln. Ausgenommen bleiben die Abschlussklassen. Dies gilt sinngemäß auch für den Ganztag: Sofern unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen das Angebot nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, kann es vorübergehend reduziert werden. Die Schulleitung prüft regelmäßig, mindestens aber im Abstand von 10 Schultagen, ob die jeweils ergriffenen Maßnahmen noch erforderlich sind.

Notbetreuung
Soweit der Unterricht nicht in Präsenz stattfindet, werden wir wieder eine Notbetreuung von Kl. 1-7 einrichten.

 

Gespräche und Besprechungen virtuell
Wir müssen weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Verbreitung des Coronavirus zu begrenzen. Das KM bittet darum, wenn immer dies möglich ist, Gespräche, Besprechungen und Konferenzen in Präsenz durch digitale Formate zu ersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Henning Gesierich-Kowalski