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Update vom 29.05.2020
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Grundschulen sollen Ende Juni bis Anfang Juli wieder vollständig geöffnet werden. Grundlage für diese Entscheidung des Kultusministeriums sind die ersten vorliegenden Erkenntnisse einer Studie, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Laut dieser Studie kann in der Altersgruppe der Klassen 1-4 kann auf das Abstandsgebot verzichtet werden, so dass ein Unterricht und eine Betreuung im Regelbetrieb möglich werden. Entscheidend wird jedoch sein, dass die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander bleiben und sich nicht vermischen. Da der Gesundheitsschutz der pädagogischen Fachkräfte für das Kultusministerium ein wichtiges Anliegen ist, soll die weitere Öffnung der Grundschulen durch Corona-Testungen begleitet werden. Das KM wird die genauen Richtlinien noch bekanntgeben. Den genauen Text der Pressemitteilung erfahren sie hier: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+05+28+Kita+und+Grundschuloeffnung
Wir öffnen ab 15.06.2020 unsere Schule zunächst wie von uns geplant und in den letzten beiden Updates bekanntgegeben.
Am 15.06. werden wir somit die Klassenstufen 1/3/VKL 1.1/5/7a/8a/VKL 2.1 um 08:10 Uhr im Schulhof begrüßen. Es wird beschilderte Sammelräume für die Klassen geben. Anschließend gehen die Schülerinnen und Schüler mit Ihren Klassen – und Fachlehrkräften in Ihre Unterrichtsräume. Dort erhalten sie auch ihre genauen Stundenpläne. Die Unterrichtszeit ist jeweils von 08:10 – 11:45 Uhr. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe, die neben Englisch auch das Fach Französisch besuchen, beginnen an manchen Tagen bereits um 07:25, bzw. der Unterricht endet um 12:30 Uhr.
Bitte geben Sie Ihren Kindern ein Vesper und ein Getränk für die Pause mit. Ein Verkauf an der Schule kann derzeit noch nicht stattfinden. Ein Mittagessen in der Mensa ist möglich (Anmeldung nicht vergessen!). Sorgen Sie bitte ebenfalls für einen empfohlenen Mund-Gesichtsschutz/ Maske. „Maskenpflicht“: Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Überall, wo der Mindestabstand von 1,5m in der Schule nicht eingehalten werden kann, ist diese zu tragen.
Am 22.06.2020 begrüßen wir dann die Klassenstufen VKL 1.2/2/6/7b/8b/VKL 2.2 und die zurückkehrende Klassenstufe 4 nach einer Woche Fernlernen.
Kl. 1-4: Für diese eine Woche des Lernens unter Abstandsregelungen werden die Klassen in jeweils zwei Gruppen eingeteilt. Die Klassenlehrkraft bleibt für beide Gruppen die bisherige und wird in beiden Gruppen gleich viele Unterrichtsstunden geben. Die Gruppeneinteilung wird Ihren Kindern bei der Begrüßung von der Klassenlehrkraft eröffnet. Aufgrund der Möglichkeit der Abmeldung von Schülern aus Risikogruppen wird abgewartet, bis klar ist, welche Schülerinnen und Schüler alle am Unterricht teilnehmen werden.
Die Klassenstufe 9 bleibt weiterhin vollständig im Präsenzunterricht (Hauptschüler bis nach ihren schriftlichen Prüfungen, Realschüler bis Schuljahresende). Die Klassenstufe 10 kommt zu den Zeiten der Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen.
Über die Regelungen und Unterrichtszeiten ab Ende Juni werden wir Sie, wie gewohnt, zeitnah informieren, sobald wir nähere Informationen vorliegen haben und unsere Planungen abgeschlossen haben. Für die Sekundarstufe gibt es seitens des Kultusministeriums noch keine Informationen über eine weitere Öffnung. Auch dort werden die Klassen in Gruppen durch ihre gewohnten Klassenlehrkäfte und zusätzliche Fachlehrkräfte unterrichtet.
Schülerinnen oder Schüler, die zu einer Risikogruppe gehören werden bitte der Schulleitung per Formular gemeldet (Homepage: Service-Download-Schüler). Sie werden dann per Fernlernen mit dem Unterrichtsstoff versorgt.
Bei Bedarf an einer Notbetreuung nehmen Sie bitte, wie bisher, Kontakt zu unserer Konrektorin auf
Die Vorschläge für Lernaufgaben in den Pfingstferien, die Sie eventuell von Ihren Lehrkräften bekommen, sind wirklich auf freiwilliger Basis. Wer bis dato fleißig seine Aufgaben erledigt hat und in den Ferien keine Lust auf Zusatz-Aufgaben hat, darf jetzt auch wirklich mal nichts tun und den braucht auch kein schlechtes Gewissen zu plagen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Den Brief der Kultusministerin zur Wiedereröffnung der Grundschulen finden Sie hier.
Update, Donnerstag 14.05.2020
Sehr geehrte Eltern der Gemeinschaftsschule Leutkirch,
Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 - 8 sowie der VKL 2,
wir können weitere Informationen an Sie und Euch zum baldigen Schulstart geben:
1. Wochenweiser Schulbesuch
Um die Abstandsregelung und die Vorgaben des Hygieneplans des Landes umzusetzen, benötigen wir die doppelte Anzahl von Lehrkräften und Räumen. Ein Schulbesuch, so vorgegeben vom Land, kann somit nur mit wöchentlichem Wechsel der Lerngruppen stattfinden. Wann Ihr Kind zur Schule die Schule besuchen wird, entnehmen Sie bitte der u.a. Tabelle.
Woche |
Kl. 5a/b |
Kl. 6a/b |
Kl. 7a/8a |
Kl. 7b/8b |
VKL 2.1 |
VKL 2.2 |
9a (RS) |
9b/c (HS) |
10a/b (WRS) |
15.06. - 19.06. |
X |
X |
X |
X |
X |
||||
22.06. - 26.06. |
X |
X |
X |
X |
X |
||||
29.06. - 03.07. |
X |
X |
X |
X |
|||||
06.07. - 10.07. |
X |
X |
X |
X |
Prüfungsvorb. |
Prüfungsvorb. |
|||
13.07. - 17.07. |
X |
X |
X |
X |
Prüfungsvorb. |
Prüfungsvorb. |
|||
20.07. - 24.07. |
X |
X |
X |
X |
Mdl. Prüfung |
Mdl. Prüfung |
|||
27.07. - 29.07. |
gesonderter Plan folgt |
2. Unterrichtszeiten und Fächer
Aus der Information der Kultusministerin von letzter Woche haben Sie entnehmen können, dass ein Unterrichtsangebot von 10 Schulstundenstunden pro Woche stattfinden soll.
Wir werden an der Gemeinschaftsschule Leutkirch in allen Klassenstufen 5 – 8, VKL 2 min. 20 Wochenstunden anbieten. Diese verteilen sich vorrangig auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch sowie die weiteren Prüfungsfächer.
Die tägliche Unterrichtszeit liegt zwischen: 07:25 – 12:30 Uhr. Die genauen Stundenpläne werden Ihnen rechtzeitig zugehen. Die Schulbusse fahren zu den gewohnten Zeiten vor Corona.
Am jeweils ersten Schultag werden die Kinder und Jugendlichen um 08:10 Uhr im Schulhof begrüßt (Abstandsregelung 1,5m!) und durch die Schulleitung in die Hygieneregeln eingewiesen.
3. Flexible Mittagsbetreuung, AGs, Talentenachmittag, Leseprojekte, Jugend trainiert für Olympia etc.
Derzeit dürfen diese Angebote noch nicht stattfinden. Eine Ausnahme besteht für die Notbetreuung der Schülerbetreuung Leutkirch e.V. am Nachmittag.
4. Notbetreuung
In der Woche des Fernlernens findet für Ihr Kind natürlich weiterhin die Notbetreuung der GMS Leutkirch bis zur Klassenstufe 7 statt. Die Für die Anmeldung und Fragen diesbezüglich ist weiterhin unsere Konrektorin, Fr. Homanner, zuständig.
5. Fernlernen
Die wöchentliche Präsenzphase in der Schule wechselt sich ab mit dem Lernen zu Hause. Die Kinder und Jugendlichen bekommen jeweils am Freitag in der Schule ihren Wochenplan. Dieser wird vorbesprochen, um etwaige Fragen bereits im Vorfeld klären zu können. Eine Betreuung bei wichtigen Rückfragen kann durch die Fachlehrkräfte in einem reduzierten Rahmen weiterhin stattfinden. Reduziert deshalb, weil die Lehrkräfte gleichzeitig in dieser Woche andere Lerngruppen in der Schule beschulen werden und z.T. zusätzliche Zweitkorrekturen der Abschlussprüfungen leisten müssen.
6. Gruppeneinteilungen und Fachunterricht
Alle Kinder und Jugendlichen werden Ihre gewohnten Klassenlehrkräfte behalten können. Dies macht jedoch einen Wechsel der Lehrkraft in anderen Fächern notwendig. Diese kommen aber alle aus der jeweiligen Stufe und sind mit dem jeweiligen Unterrichtsstoff vertraut. Alle Klassen werden in mindestens zwei Gruppen geteilt. Die Einteilung in die jeweilige Lerngruppe nimmt die Klassenlehrkraft vor. Von etwaigen Änderungswünschen ist abzusehen.
7. Gesundheitsschutz und Hygiene
Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterrichtsangebot. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der Risikogruppen angehören. Hierfür benachrichtigen Sie bitte im Vorfeld die Klassenlehrkraft. Das zugehörige Formular finden Sie in unserem Servicebereich der Homepage.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Sohn/ Ihrer Tochter alle derzeit gültigen Abstands- und Hygieneregelungen durch – diese gelten gleichermaßen in der Schule. Eine zusätzliche Einweisung erfolgt dann durch uns am ersten Schultag.
Das Tragen eines selbst mitgebrachten Mund-Gesichtsschutzes (Maske, Schal, Tuch, etc.) ist außerhalb des Unterrichts empfohlen. Dort, wo ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann (z.B. im Schulbus), ist ein Tragen Pflicht.
Die Kinder behalten Ihre Straßenschuhe an. Die Hausschuhe werden wir Ihnen Kindern an deren erstem Schultag mit nach Hause geben.
Es gilt der auf unserer Homepage veröffentliche Hygieneplan der Schule.
8. Große Pause, Mensa
Ein Pausenverkauf durch unseren Bäcker und ein Automatenverkauf dürfen derzeit noch nicht stattfinden. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Vesper und ein Getränk mit. Die große Pause findet zeitlich versetzt zu denen der Schüler der Klassenstufe 1 - 4 statt, so dass ein ausreichender Mindestabstand gewahrt werden kann.
In der Mensa kann von 11:45 – 13:30 zu Mittag gegessen werden. Bitte Anmeldung nicht vergessen!
Mit freundlichen Grüßen – wir freuen uns auf Euch!
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Update, Montag 11.05.2020
Sehr geehrte Eltern der Gemeinschaftsschule Leutkirch,
Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-4 sowie der VKL 1,
wir können weitere Informationen an Sie und Euch zum baldigen Schulstart geben:
- Wochenweiser Schulbesuch
Um die Abstandsregelung und die Vorgaben des Hygieneplans des Landes umzusetzen, benötigen wir die doppelte Anzahl von Lehrkräften und Räumen. Ein Schulbesuch, so vorgegeben vom Land, kann somit nur mit wöchentlichem Wechsel der Lerngruppen stattfinden. Wann Ihr Kind zur Schule die Schule besuchen wird, entnehmen Sie bitte der u.a. Tabelle.
Woche | Kl. 1a/1b | Kl. 2a/2b | Kl. 3a/3b | Kl. 4a/4b | VKL 1 |
18.05. - 20.05. | X | ||||
25.05. - 29.05. | X | ||||
01.05. – 12.06. | Pfingstferien | ||||
15.06. - 19.06. | X | X | X | ||
22.06. - 26.06. | X | X | |||
29.06. - 03.07. | X | X | X | ||
06.07. - 10.07. | X | X | |||
13.07. - 17.07. | X | X | X | ||
20.07. - 24.07. | X | X | |||
27.07. - 29.07. | gesonderter Plan folgt |
- Unterrichtszeiten und Fächer
Aus der Information der Kultusministerin von letzter Woche haben Sie entnehmen können, dass ein Unterrichtsangebot von 10 Schulstundenstunden pro Woche stattfinden soll.
Wir werden an der Gemeinschaftsschule Leutkirch in allen Klassenstufen des Primarbereichs 20 Wochenstunden anbieten. Diese verteilen sich auf 7 Std. Deutsch, 7 Std. Mathematik, 3 Std. Sachunterricht, 1 Std. Klassenlehrerunterricht/ Klassenrat sowie 2 Wochenstunden Förderunterricht Deutsch und Mathematik, die allen Kindern zugutekommen werden.
Tägliche Unterrichtszeit: 08:10 – 11:45 Uhr.
Am jeweils ersten Schultag werden die Kinder um 08:10 Uhr im Schulhof begrüßt (Abstandsregelung 1,5m!) und durch die Schulleitung in die Hygieneregeln eingewiesen.
- „Verlässliche Grundschule“, Flexible Mittagsbetreuung, AGs, Talentenachmittag, Leseprojekte, etc.
Derzeit dürfen diese Angebote noch nicht stattfinden. Eine Ausnahme besteht für die Notbetreuung der Schülerbetreuung Leutkirch e.V. am Nachmittag.
- Notbetreuung
In der Woche des Fernlernens findet für Ihr Kind natürlich weiterhin die Notbetreuung statt. Die Für die Anmeldung und Fragen diesbezüglich ist weiterhin unsere Konrektorin, Fr. Homanner, zuständig.
- Fernlernen
Die wöchentliche Präsenzphase in der Schule wechselt sich ab mit dem Lernen zu Hause. Die Kinder bekommen jeweils am Freitag in der Schule ihren Wochenplan. Dieser wird mit den Kindern vorbesprochen, um etwaige Fragen bereits im Vorfeld klären zu können. Eine Betreuung bei wichtigen Rückfragen kann durch die Fachlehrkräfte in einem reduzierten Rahmen weiterhin stattfinden. Reduziert deshalb, weil die Lehrkräfte gleichzeitig in dieser Woche andere Lerngruppen in der Schule beschulen werden und z.T. zusätzliche Zweitkorrekturen der Abschlussprüfungen leisten müssen. Dies gilt für die Lehrkräfte der Klassenstufe 3 bereits ab 18.05.2020, wenn diese die Klassenstufe 4 in der Schule mitversorgen werden.
- Gruppeneinteilungen und Fachunterricht
Alle Kinder werden Ihre gewohnten Klassenlehrkräfte behalten können. Dies macht jedoch einen Wechsel der Lehrkraft in anderen Fächern notwendig. Diese kommen aber alle aus der jeweiligen Stufe und sind mit dem jeweiligen Unterrichtsstoff vertraut. Alle Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die Einteilung in die jeweilige Lerngruppe nimmt die Klassenlehrkraft vor. Von etwaigen Änderungswünschen ist abzusehen.
- Gesundheitsschutz und Hygiene
Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterrichtsangebot. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der Risikogruppen angehören. Hierfür benachrichtigen Sie bitte im Vorfeld die Klassenlehrkraft. Das zugehörige Formular finden Sie in unserem Servicebereich der Homepage.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind alle derzeit gültigen Abstands- und Hygieneregelungen durch – diese gelten gleichermaßen in der Schule. Eine zusätzliche Einweisung erfolgt dann durch uns am ersten Schultag.
Das Tragen eines selbst mitgebrachten Mund-Gesichtsschutzes (Maske, Schal, Tuch, etc.) ist außerhalb des Unterrichts empfohlen. Dort, wo ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann (z.B. im Schulbus), ist ein Tragen Pflicht.
Die Kinder behalten Ihre Straßenschuhe an. Die Hausschuhe werden wir Ihnen Kindern an deren erstem Schultag mit nach Hause geben.
Es gilt der auf unserer Homepage veröffentliche Hygieneplan der Schule.
- Große Pause, Mensa
Ein Pausenverkauf durch unseren Bäcker und ein Automatenverkauf dürfen derzeit noch nicht stattfinden. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein Vesper und ein Getränk mit. Die große Pause findet zeitlich versetzt zu denen der Schüler der Klassenstufe 5-10 statt, so dass ein ausreichender Mindestabstand gewahrt werden kann.
In der Mensa kann von 11:45 – 13:30 zu Mittag gegessen werden. Bitte Anmeldung nicht vergessen!
Mit freundlichen Grüßen – wir freuen uns auf Euch!
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Update vom 06.05.2020 15:00 Uhr
Fahrplan für die Öffnung des Schulbetriebes
Das Kultusministerin hat heute einen Fahrplan für die weitere Öffnung des Schulbetriebs in Baden-Württemberg vorgestellt. Die Schulen sollen zügig, aber schrittweise und besonnen geöffnet werden: Ab dem 18. Mai werden unsere vierten Klassen der Gemeinschaftsschule Leutkirch wieder alle in die Schulen gehen. Nach den Pfingstferien werden alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-8 in einem rollierenden System Präsenzunterricht erhalten. Die Klassen 9-10 sind bereits seit Montag, 04.05. im Präsenzunterricht.
Wer |
Wann |
Hinweise |
Klasse 4 |
Ab 18.05.2020 |
Nach den Pfingstferien gemeinsam mit Stufe 2 im Wechsel mit Stufe 1/3, siehe unten |
Klasse 1-3, 5-8, VKL 1 + 2 |
ab 15.06.2020 |
Im wöchentlichen Wechsel: eine Woche Klassen 1/3/VKL 1/5/6, eine Woche Klassen 2/4/VKL 2/7/8, dazwischen je eine Woche Fernlernen von Zuhause |
Klasse 9-10 |
Seit 04.05.2020 |
dauerhaft Präsenzunterricht |
Schüler, die beim Fernlernen nicht erreicht wurden Klasse 5-8 Klasse 1-4 |
Seit 04.05.2020 Ab 18.05.2020 |
Lerngruppen sowie freiwillige Lernangebote in den Sommerferien, auf Vorschlag Klassenlehrkraft |
Solange die aktuellen Abstandsregeln gelten, kann deshalb in allen Schulen immer jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Kindern und Jugendlichen unterrichtet oder betreut werden. Erst wenn die Abstandsregeln grundsätzlich aufgehoben werden, ist eine Rückkehr zu einem regulären und vollumfänglichen Schulbetrieb möglich.
Der neue Fahrplan sieht vor, dass die Grundschulen im Land ab 18. Mai 2020 wieder in den Präsenzunterricht einsteigen. „Wir beginnen hier bewusst mit den Viertklässlern, um sie auf den Übergang in die weiterführende Schule vorzubereiten. So haben wir das auch innerhalb der Kultusministerkonferenz vereinbart“, erläutert Eisenmann. Der Unterricht soll sich dabei auf die Kernfächer konzentrieren, es wird ein reduziertes Angebot sein. Außerdem wird die Klassengröße halbiert, um dem Abstandsgebot Rechnung tragen zu können. „Wir gehen von zwei bis drei Unterrichtsstunden am Tag aus. Für die konkrete Gestaltung wollen wir den Grundschulen aber Spielräume lassen, damit sie auf die konkreten Bedürfnisse vor Ort Rücksicht nehmen und flexibel reagieren können - zum Beispiel, was die personelle Planung betrifft. Denn es gibt auch Lehrkräfte, die selbst zur Risikogruppe gehören“, sagt die Ministerin.
Nach den Pfingstferien sollen alle Schülerinnen und Schüler in einem rollierenden System Präsenzunterricht bekommen, der mit den Fernlernangeboten verzahnt werden soll. Dafür stehen bis zu den Sommerferien sechs Wochen zur Verfügung, die erweiterte Notbetreuung läuft daneben weiter. Darüber hinaus richten die Schulen für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen, die in den vergangenen Wochen weder digital noch analog erreicht wurden, Lerngruppen an den Schulen ein. Mit diesen Förderangeboten soll den Schülern ermöglicht werden, den Stoff aufzuholen, zu wiederholen und zu vertiefen, damit sie Anschluss halten können. In den Sommerferien wird das Kultusministerium zudem freiwillige Lern- und Förderangebote anbieten – und damit Schülerinnen und Schülern, die sich unsicher fühlen und mehr üben möchten, die Möglichkeit geben, Lerninhalte zu wiederholen, zu vertiefen und gezielt an Lernschwierigkeiten zu arbeiten.
Regelung für die Primarstufe Kl. 1-4, VKL 1
Das rollierende System sieht so aus, dass die Kinder im wöchentlichen Wechsel an die Schule kommen - eine Woche die Erst- und Drittklässler, eine Woche die Zweit- und Viertklässler. Der Turnus ist: immer eine Woche Unterricht an der Schule und dann wieder eine Woche Fernlernen von Zuhause aus. Damit ist nach den Pfingstferien immer die Hälfte der Primarstufe an der Schule. Hinzu kommen die Kinder der Notbetreuung, soweit sie nicht zu den Klassenstufen zählen, die Präsenzunterricht haben. Der Schwerpunkt liege auf Deutsch, Mathe und Sachunterricht - Noten und Klassenarbeiten seien zweitrangig.
Regelung für die Sekundarstufe Kl. 5-10
Auch im Sekundarbereich werden die Klassenstufen nach den Pfingstferien rollierend unterrichtet, um alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Eine Ausnahme gilt für die Jahrgänge 9 und 10, die bereits am 4. Mai gestartet sind und in diesem oder im nächsten Jahr vor dem Abschluss stehen. Sie bleiben dauerhaft in der Präsenz. „Wir reden nicht von einem regulären Schulbetrieb wie vor der Corona-Pandemie. Das heißt, dass es jetzt nicht darum gehen darf, noch möglichst viele schriftliche Arbeiten nachzuholen“, betont Eisenmann.
Für das rollierende System sieht das Kultusministerium folgenden Rhythmus vor: In den sechs Schulwochen, die noch anstehen, sollen im wöchentlichen Wechsel die Klassen 5/6, 7/8 in Präsenzphasen einbezogen werden. So haben alle Schülerinnen und Schüler bis Schuljahresende noch mindestens zwei Schulwochen Präsenzunterricht an der Schule. Zusätzlich richten die Schulen gezielte Lerngruppen vor Ort für Schülerinnen und Schüler ein, die mit den Fernlernangeboten gar nicht oder nicht gut erreicht werden konnten. Damit sind nach den Pfingstferien immer mindestens 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler an der Schule - bei halben Gruppengrößen und Konzentration des Unterrichts auf die Kernfächer. Die erweiterte Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 bis 7 wird aufrechterhalten. Der Präsenzunterricht wechselt sich mit Fernlernangeboten ab, um Fragen zu klären, das Erlernte abzugleichen und Inhalte zu vertiefen.
Wir freuen uns alles sehr auf Ihre Kinder und Jugendlichen. Die positiven Erfahrungen der ersten Wochen im Schulbetrieb mit den Klassen 9 und 10 (110 Schüler), der Notbetreuung und den Präsenzgruppen werden wir in die Planung der Angebote für die übrigen Klassen miteinbeziehen können. Bislang verhalten sich alle Schülerinnen und Schüler vorbildlich und sehr diszipliniert.
Die genauen Stundenpläne werden nun erarbeitet und Ihnen nach Abschluss aller organisatorischen Maßnahmen so früh wie möglich zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Update Donnerstag, 30.04.2020
Den Hygieneplan für unsere Schule finden Sie hier.
Die Hygiene-Verhaltensregeln finden Sie hier (pdf-Download)
Update Dienstag, 28.04.2020
Brief unserer Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann an alle Eltern (bitte klicken)
Am 04.05.2020 beginnt der Schulbetrieb in der Gemeinschaftsschule Leutkirch für die Klassenstufe 9 (Realschule + Hauptschule GMS) sowie die Klassenstufe 10 (WRS). Der Fahrplan für die Klassenstufen 1-8 steht noch nicht fest. Allerdings sollen laut Beschluss der Kultusminister der Länder vom 28.02.2020 alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien noch einmal die Schule besuchen
„Jede Schülerin und jeder Schüler soll bis zu dem Beginn der Sommerferien tage- oder wochenweise die Schule besuchen können“, steht in dem Papier, über das Bund und Länder an diesem Donnerstag beraten sollen. Einen uneingeschränkten regulären Schulbetrieb für die rund elf Millionen Schüler in Deutschland wird es vor den Sommerferien laut Kultusministerkonferenz (KMK) aber nicht geben. Nach dem jetzigen Stand in der Corona-Krise sei dies aufgrund des Abstandsgebots von mindestens 1,50 Meter nicht möglich, hieß es in einem am Dienstag beschlossenen gemeinsamen Konzept. Ein Mix aus Präsenzunterricht und Lernen daheim solle ausgebaut, digitales Lehren und Lernen weiterentwickelt werden. Die Regierungschefs wollen am Donnerstag beraten und dabei auch über Pläne zur weiteren Öffnung der Schulen sprechen." (Quelle: DPA 28.04.2020)
Für die Schülerinnen und Schüler der Kl. 9 und 10 findet Unterricht in allen Prüfungsfächern mit Ihren gewohnten Klassen- und Fachlehrkräften statt. Jede Gruppe hat Unterricht am Vormittag mit zeitlich versetztem Beginn oder Ende. Nachmittagsunterricht und Ganztagesschulbetrieb kann derzeit noch nicht stattfinden. Die jeweiligen Stundenpläne erhalten Sie von den Klassenlehrkräften. Aufgrund von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes finden Raum- und Gruppenanpassungen statt.
Mit allen Schülern finden am 04.05.2020 Einweisungen in die Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen der Schule statt. Dazu bitten wir die Schülerinnen und Schüler an diesem Tag zu folgenden Zeiten zu kommen:
07:25 Uhr 10a und 10b Schulhof (Abstandsregelung 1,5m)
08:10 Uhr 9b und 9c Schulhof (Abstandsregelung 1,5m)
09:00 Uhr 9a Schulhof (Abstandsregelung 1,5m)
Die Schülerinnen und Schüler sollten sich nur zu den Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände aufhalten. Sollten Wartezeiten für Busfahrer entstehen, kann sich in beschränktem Maße in der Mensa aufgehalten werden. Ab 04.05.2020 fahren wieder alle Schulbuslinien, zunächst aber nur zur 1. und 6. Stunde. Linienverkehr fährt weitgehend normal. Bitte informieren Sie sich regelmäßig selbstständig über etwaige Fahrplanänderungen oder ggfs. Schienenersatzverkehr. Das Tragen einer mitgebrachten Mund-Gesichts-Bedeckung ist verpflichtend in Bussen und der Bahn. Allerdings sollten die Schülerinnen und Schüler, wenn möglich, individuell zur Schule kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme am Unterricht. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der Risikogruppen angehören. Hierfür benachrichtigen Sie bitte umgehend Ihre Klassenlehrerkräfte und lassen dem Sekretariat das Formular „Risikogruppe Schüler“ (Service-Download-Schüler) unserer Homepage zukommen.
Ein Pausen- oder Automatenverkauf sowie der Mittagsbetrieb der Mensa finden noch nicht statt.
Für Schülerinnen und Schüler der Kl. 1-7, VKL 1+2, die Sie in der Notbetreuung anmelden möchten, nehmen Sie weiterhin mit Kontakt der Konrektorin Fr. Homanner
Ab 04.05.2020 ist das Sekretariat wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Diese sind täglich zwischen 07:00 – 12:00 Uhr sowie mittwochs zwischen 13:00 – 15:00 Uhr. Nach Möglichkeit bitten wir um Anfragen per Mail oder Telefon, soweit dies möglich ist (z.B. Ausstellungen von Schulbescheinigungen). Für Schulanmeldungen bitten um telefonische Terminreservierung.
Weiterhin stehen Ihnen die Schulsozialarbeit (SSA) und unsere Beratungslehrerin (leider vorerst nur telefonisch erlaubt) für Gespräche zur Verfügung. Wir bitten um Terminvereinbarung per Mail oder Telefon.
SSA Primarstufe Fr. Rock
SSA Sekundarstufe Fr. Fuchs
Beratungslehrerin Fr. Hunzinger
Ab 04.05.2020 wird für Schülerinnen und Schüler der Kl. 5-8, VKL 2, bei denen Fernlernen aufgrund fehlender Ausstattung nicht möglich ist, ein Präsenzangebot angeboten. Leider dürfen wir das Angebot für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1-4 noch nicht öffnen, obwohl wir dies gerne würden. Möglich sind dort der Ausdruck von Material, wenn z.B. zuhause kein Drucker vorhanden sollte, z.B. die Teilnahme an Videokonferenzen der Klassen oder das Arbeiten an Lernsoftware, Präsentationen oder Ähnliches sowie Beratung im medialen Bereich durch Lehrkräfte. Wir bitten um telefonische Anmeldung über die Klassenlehrkräfte oder täglich von 07:25 – 12:00 Uhr unter 07561/9805-15.
Ab sofort steht für unsere Eltern und unsere Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-8, VKL 1+2 eine Abhol- und Bring - Station als unterstützendes Angebot des Fernlernens im Haupteingangsbereich der Gemeinschaftsschule Leutkirch zur Verfügung. Diese ist Mo - Do von 07:00 – 15:00 Uhr, Fr von 07:00 – 12:00 Uhr zugänglich. Dort können, nach vorheriger Rücksprache mit den jeweiligen Fach- und Klassenlehrkräften, von den Lehrkräften vorbereitete Materialien für die Schülerinnen und Schüler abgeholt werden, wenn z.B. zu Hause kein Drucker vorhanden ist oder eine Verbreitung auf elektronischem Wege nicht möglich ist. Ebenso können fertig bearbeitete Arbeitsmaterialien zur Korrektur oder Durchsicht für die Lehrkräfte abgegeben werden. Es stehen für alle Klassen Boxen bereit. Auch größere Gegenstände wie z.B. Werkstücke finden hier Platz. Sorgen Sie bitte bei Material, dass Sie bringen, für eine eindeutige Beschriftung. Bitte halten Sie hier auch den erforderlichen Mindestabstand ein, wenn Sie nicht alleine an der Station sind.
Wichtig: Alle Personen, die nicht in der Notbertreuung, den Präsenzangeboten oder der Prüfungsvorbereitung angemeldet sind, dürfen das Schulgelände und das Gebäude nicht betreten. Ausnahmen: Abholung/ Bringen von Material zur Station im Eingangsbereich oder Gesprächstermine mit der Schulsozialarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Update von Donnerstag, 23.04.2020
- Die Notbetreuung
- Präsenzangebote für die Klassenstufen 5-8
- Das Fernlernen für die Klassenstufen 1-8, VKL 1+2
- Der Präsenzunterricht der Abschlussklassen und des Vor-Abschlussjahrgangs
- Hygiene- und Gesundheitsschutz
- Wegeführung und Unterrichtsorganisation
- Konferenzen und Besprechungen, außerunterrichtliche Veranstaltungen
Die Gruppengröße darf max. 14 Schüler betragen. Derzeit melden mehre Eltern ihre Kinder für eine Betreuung ab nächster Woche, bzw. ab 04.05. an. Das Anmeldeformular finden die Eltern im Servicebereich unserer Homepage.
Zu 2. Präsenzangebote für die Klassenstufen 5-8, täglich vormittags
Da in den vergangenen Wochen nicht alle Schülerinnen und Schüler im Fernlernunterricht erreicht wurden, sind die Schulen zudem gehalten, gezielt Präsenzangebote für diese Schüler aller Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen zu machen. „Nicht alle Schüler haben zu Hause Zugang zu einem Laptop oder Computer, und manche konnten weder telefonisch,(auch nicht postalisch o. persönlich) oder per E-Mail erreicht werden. Da diese Schüler in der aktuellen Situation benachteiligt sind, müssen wir ihnen nun gezielte und passende Lernangebote machen – und zwar vor Ort und durch persönliche Förderung durch die Lehrerin oder den Lehrer“, sagt Ministerin Eisenmann. Die Zulassung zu diesen Angeboten erfolgt auf Vorschlag durch die Klassenleitungen an die Schulleitung. Für diese Schülerinnenn und Schüler besteht Schulpflicht. Bezüglich Schülerinnen und Schüler, die erreicht werden, aber die nichts arbeiten können oder wollen nehmen sie bitte Kontakt zu Fr. Rock, Fr. Fuchs (Schulzozialarbeit) oder Fr. Hunzinger (Beratungslehrerin) auf.
Zu 3. Das Fernlernen der Klassenstufe 1-8, VKL 1+2
Die Klassen, die nicht vor Ort präsent sind, sollen weiter online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete unterrichtet werden. Hierbei kommt den Klassenlehrkräften eine besondere Funktion zu. Die Möglichkeit, sich einzelne Schüler einzubestellen, wurde schon mehrfach von Kollginnen und Kollegen geäußert. Leider muss dies noch zurückgestellt werden. Die Mittel und Wege des Fernlernens an unsrer Schule sind bereits vielfältig: Telefon, Chat, Videokonferenz, GMS-Cloud, Moodle, Post, Einwurf, Abholung, E-Mail, Messenger, App, Lernvideos. Da nicht alle Lehrkräfte in diesen Bereichen erfahren unterwegs sind, prüfe ich die Möglichkeit von schulinterner Fortbildung (eingeschränkte Kontakte!). Gleiches gilt für eine Einführung in unsere GMS-Cloud oder unser GMS-Moodle. Über die Verwendung verschiedener analoger oder elektronischer Mittel entscheidet alleine die Klassen-/ Fachlehrkraft nach Abwägung der pädagogischen Passung für die Lerngruppe als Ganzes.
Zu 4. Der Präsenzunterricht der Abschlussklassen und des Vor-Abschlussjahrgangs, täglich vormittags
Dder Unterricht zur Prüfungsvorbereitung der diesjährigen Abschlussprüfungen soll an der Schule stattfinden. D.h. unsere Klasenstufen 9 und 10 haben Präsenzunterricht in einem zeitlichen Rahmen von 4 Stunden pro Tag am Vormittag (kein Nachmittagsangebot möglich wegen fehlendem Schulbussenverkehr). Unterrichtet werden ausschließlich die Prüfungsfächer und ein Rumpfangebot der Vorbereitung auf ein Leben als mündiger Staatsbürger; in Kl. 9a zus. die Wahlpflichtfächer sowie der naturwissenschaftliche Bereich (weil Prüfungsfächer im nächsten Jahr).
Zu 5. Hygiene- und Gesundheitsschutz
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist ist von den Schülern/ Mitarbeitern selbst zu beschaffen. Dies kann eine Maske oder aber auch ein Schal, Halstuch o.ä. sein. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Im Unterricht ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich, gleichwohl aber zulässig. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. Schüler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Schule besuchen werden, müssen auf dem Schulweg einen Mund-Gesichtsschutz tragen.
Abstandsgebot: Auch im Schulbetrieb muss ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Schülerinnen und Schüler pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Die maximale Gruppengröße richtet sich somit nach der Raumgröße. Bei der Durchführung von Unterricht ist das Abstandsgebot jeweils zu beachten. Partner-und Gruppenarbeit sind ausgeschlossen. Bei Tätigkeiten, bei denen eine engere körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich.
Die Nahrungszubereitung mit Schülerinnen und Schülern ist ausschließlich zur Prüfungsvorbereitung zulässig.
Praktischer Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden.
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung bei vollständig geöffneten Fenstern, ggf. auch Türe über mehrere Minuten vorzunehmen.
In der Schule steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Deshalb müssen diese Flächen soweit als möglich zugänglich zur Reinigung sein. D.h. in allen Räumen sollen Pulte, Ablagen, Tische, Regale, etc. frei von Gegenständen sein. Bitte räumen Sie Unterrichtsmaterial in Schränke oder Boxen oder bringen Sie nicht benötigtes in die Materialsammlung. Bereiten Sie bitte Ihre Klassen- und Fachräume in der nächsten Woche so vor, dass dies umgesetzt werden kann. Handkontaktflächen sollen besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mindestens täglich, ggf. auch mehrmals täglich, mit einem tensidhaltigen Reinigungsmittel gereinigt werden (Das SARS-CoV-2-Virus ist ein behülltes Virus, dessen Lipidhülle durch die Tenside in Reinigungsmitteln inaktiviert wird, sodass eine sorgfältige Reinigung in diesem Kontext ausreichend ist).
Damit sich nicht zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss geregelt werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Schülerinnen
und Schüler (Zahl in Abhängigkeit von der Größe des Sanitärbereichs) aufhalten dürfen. Zudem werden entsprechende Abstandsmarkierungen in und vor den Toilettenräumen angebracht . Eine genaue Regelung werden wir noch erlassen.
Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass der vorgegebene Abstand gehalten wird. Das Tragen eines Gesicht-Mund-Schutzes und die Zuweisung bestimmte Aufenthaltsbereiche werden hier hilfreich sein. Versetzte Pausenzeiten werden vermeiden, dass zu viele Schülerinnen und Schüler zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden.
In Pausenräumen und Kantinen/Mensen ist ausreichender Abstand sicherzustellen, z. B. dadurch, dass Tische und Stühle nicht zu dicht beieinanderstehen. Sobald eine Mittagsverpflegung angeboten wird, ist darauf zu achten, dass möglichst keine Warteschlangen bei der Essensaus- und Geschirrrückgabe sowie an der Kasse entstehen. Hierfür werden Abstandsmarkierungen angebracht. Ggf. sind die Kantinen- und Essensausgabezeiten zu erweitern. Die Tische sind beim Schichtbetrieb zwischen den Schichten grundsätzlich zu reinigen. Ein Pausen- oder Kioskverkauf (Automat/Schulbäcker) darf nicht angeboten werden.
Zu 6. Wegeführung und Unterrichtsorganisation
Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Wir werden ein jeweils den spezifischen räumlichen Gegebenheiten angepasstes Konzept zur Wegeführung zu entwickeln. Für räumliche Trennungen kann dies z. B. durch Abstandsmarkierungen auf dem Boden oder an den Wänden erfolgen. Einzelne Pausenbereiche sollten getrennt voneinander ausgewiesen werden. Soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen, wird zudem empfohlen, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, damit die Stoßzeit zum Unterrichtsbeginn vermieden wird. Die Zeit des Unterrichtsbeginns soll möglichst entzerrt werden. An der Bushaltestelle muss nach Schulschluss durch
geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden. Ebenso ist zu beachten, dass die Schülerinnen und Schüler im öffentlichen Personennahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.
Zu 7.Konferenzen und Besprechungen, außerunterrichtliche Veranstaltungen
Besprechungen und Konferenzen müssen auf das absolut notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Abstandsgebotes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen
sind zu bevorzugen. Lehrkräfte ohne Präsenzpflicht an der Schule können nur über Video- oder Telefonkonferenzen an Besprechungen oder Konferenzen teilnehmen. Klassen- und Elternversammlungen sowie alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen der Schule sind untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Henning Gesierich-Kowalski
PS: Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes sind sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen über die Schulleitung dem Gesundheitsamt zu melden.
SL + Teamleitersitzung vom 20.04.2020 11:30 Uhr
Info KM zum Schulbeginn vom 20.04.2020 12:00 Uhr
Liebe Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
willkommen zurück in der nächsten herausfordernden Unterrichtssaison bis zu den Pfingstferien. Bitte bringen Sie heute etwas Geduld zum Lesen mit. Nach der Teamleitersitzung heute Morgen können wir Ihnen erste Informationen zum Schulstart und zu den Prüfungen geben. Zudem erreichte uns das erste Infopaket des Kultusministeriums.
Es geht zunächst um Prüfungsvorbereitungen für die Abschlussklassen aller Schularten, um Angebote für Prüfungsklassen des nächsten Schuljahrs (nicht der beruflichen Schulen) sowie in einem weiteren Schritt um Angebote für Kinder der Klassenstufe 4 der Grundschulen. Der Unterricht soll in dieser Wiederaufnahmephase in einer Kombination von Präsenz- und Fernlernangeboten (digital und analog) sichergestellt werden. Diese Fernlernangebote gelten insbesondere für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht in den Präsenzunterricht einbezogen werden können. Auch wenn die bislang geltenden Einschränkungen gelockert werden, können wir nicht davon ausgehen, dass der Unterrichtsbetrieb so wieder aufgenommen werden kann, wie er bis Anfang März noch stattgefunden hat. Unterrichtsinhalte müssen weiterhin für die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht vor Ort nicht besuchen können, als Fernlernangebote digital oder analog zur Verfügung gestellt werden.
Generell gilt:
Eine Kombination aus Unterricht an der Schule und eigenständigem Arbeiten zu Hause ist möglich, wobei der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung der diesjährigen Abschlussprüfungen nach Möglichkeit an der Schule stattfinden soll. Die Klassen, die nicht vor Ort präsent sind, sollen weiter online über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete (kopierte Übungsblätter, Arbeitsaufgaben, die sich auf Lehrwerke beziehen etc.) unterrichtet werden. Diejenigen Lehrkräfte, die keinen Präsenzunterricht erteilen, werden für Fernlernangebote eingesetzt. Sie können auch für Korrekturen der schriftlichen Abschlussprüfungen eingesetzt werden. Ein Unterricht ist pro Raum nur in kleinen Gruppen vorzusehen. Entsprechend müssen die Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden.
Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang
Bitte beachten Sie, dass das Kultusministerium auch deshalb mit denjenigen Schülerinnen und Schülern beginnt, die vor Prüfungen stehen, weil die Vorbereitung auf die Abschlüsse Priorität hat. Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben. Und bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können hier weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.
Klar ist, dass der lnfektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 4. Mai bis Schuljahresende nur eingeschränkt erfolgen kann.
Unterrichtsangebote entzerren
Soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen, wird empfohlen, den Unterrichtsbeginn für die verschiedenen Klassen flexibel zu gestalten, damit die Stoßzeit gegen 8 Uhr zum Unterrichtsbeginn vermieden wird. Die Zeit des Unterrichtsbeginns soll möglichst entzerrt werden. Pausen sollen im Schulbetrieb so organisiert werden, dass die hygienischen Rahmenbedingungen wie etwa Abstandswahrung eingehalten werden können.
Eine genaue Stundenplanung seitens der GMS wird nun zeitnah erstellt.
Schulweg und Schülerbeförderung
Älteren Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, wo immer möglich individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Außerdem ist das KM mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen im Gespräch, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen.
WRS-Abschlussprüfung
Haupttermin
Deutsch Mittwoch, 20. Mai 2020
Mathematik Montag, 25. Mai 2020
Englisch Mittwoch, 27. Mai 2020
1. Nachtermin
Deutsch Dienstag, 16. Juni 2020
Mathematik Donnerstag, 18. Juni 2020
Englisch Montag, 22. Juni 2020
Sollten Schülerinnen und Schüler, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, nicht am Haupttermin teilnehmen wollen, so können sie den ersten Nachtermin wählen. Diese Entscheidung kann nur einheitlich für alle Prüfungsteile getroffen werden. Zudem ist dies rechtzeitig vor dem Haupttermin zu erklären. (Meldung formlos durch die Eltern an die Klassenlehrkraft so bald als möglich)
Zeitraum mündliche Prüfungen: 20.07. - 29.07.2020
Dezentrale Sprachprüfung wurde bereits abgelegt
Die mündliche Prüfung im Fächerverbund Materie-Natur-Technik oder im besuchten Wahlpflichtfach als Teil der Werkrealschulabschlussprüfung entfällt aufgrund des verkürzten Zeitraums für die mündlichen Prüfungen.
Erst-/ Zweitkorrektur
Klasse |
Deutsch |
Mathematik |
Englisch |
10a |
1. Fr. Linse 2. Fr. Frey |
1. Fr. Bot 2. Hr. Carus |
1. Hr. Heilig 2. Fr. Durach |
10b |
1. Fr. Linse 2. Fr. Frey |
1. Hr. Schäffeler 2. Fr. Bot |
1. Hr. Heilig 2. Fr. Durach |
HS-Abschlussprüfung
Zeitraum schriftlich: Deutsch Dienstag, 16. Juni 2020
Mathematik Donnerstag,18 Juni 2020
Englisch Montag, 22. Juni 2020
1. Nachtermin
Deutsch Mittwoch, 1. Juli 2020
Mathematik Freitag, 3. Juli 2020
Englisch Montag, 6. Juli 2020
Sollten Schülerinnen und Schüler, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, nicht am Haupttermin teilnehmen wollen, so können sie den ersten Nachtermin wählen. Diese Entscheidung kann nur einheitlich für alle Prüfungsteile getroffen werden. Zudem ist dies rechtzeitig vor dem Haupttermin zu erklären. (Meldung formlos durch die Eltern an die Klassenlehrkraft so bald als möglich)
Zeitraum mündliche Prüfungen: 20.07. - 29.07.2020
Zeitraum Kommunikationsprüfung Englisch: wird noch bekanntgegeben
Projektarbeit: entfällt in diesem Schuljahr aus Gründen der Chancengleichheit.
Erst-/ Zweitkorrektur
Klasse |
Deutsch |
Mathematik |
Englisch |
9b |
1. Fr. Brugger 2. Fr. Gassner |
1. Fr. Bergel 2. Fr. Maurus |
1. Hr. Heilig 2. Fr. Sulzer |
9c |
1. Fr. Hunzinger 2. Fr. Brugger |
1. Hr. Schäffeler 2. Hr. Graf |
1. Fr. Hunzinger 2. Fr. Lindner |
Abschlussfeier
Z.Zt. sind alle Veranstaltungen noch verboten. Alternativen zur Veranstaltung werden wir in die Überlegungen miteinbeziehen.
WBS 9a
Projektarbeit: entfällt in diesem Schuljahr aus Gründen der Chancengleichheit.
Berufspraktika
Alle Praktika sind bis Ende des Schuljahres untersagt und müssen nicht nachgeholt werden.
TOP Anzahl schriftlicher Arbeiten in allen Klassenstufen
Die Mindestanzahl der schriftlichen Arbeiten, die z. B. durch § 9 der Notenbildungs-verordnung, S 7 der AGVO und NGVO vorgegeben ist, wird aufgrund der zeitweisen Schulschließung nicht eingehalten werden können. Diese Mindestanzahl kann deshalb unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können.
Bis auf weiteres sind keine Klassenarbeiten zu planen. Nach dem Schulstart und den ersten Erfahrungen werden wir dann die die Lage ggfs. neu bewerteten.
VERA 3
Noch keine neue Informationen vorliegend. Letzte Info: Zeitplan wird eingehalten.
VERA 8 Neukonzeption/ Erprobung bei uns in 8a u. 8b
Noch keine Informationen vorliegend.
IQB-Bildungstrend 2020 („PISA“) in Kl. 4a
Entfällt.
Schulbeginn Kl. 10a, 10b, 9b, 9c, 9a, (Abschluss- und Vorjahresabschlussjahrgänge)
8a, 8b: Für auf G-Niveau unterrichtete Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 8 mit Ziel Hauptschulabschluss im Jahr 2020/21 gilt dies in diesem ersten Schritt hingegen noch nicht.
Montag, 04.05.2020 gemäß noch festzulegendem Sonderstundenplan (nähere Informationen durch das KM noch ausstehend).
Gesundheitsschützende und hygienische Maßnahmen: nähere Informationen durch das KM noch ausstehend
Raum-/Personaleinsatz:
Schulbeginn Kl. 4a, 4b
Erst, nachdem dem KM Erfahrungswerte der Beschulung der Kl.St. 9-10 vorliegen. Nähere Informationen zu einem wahrscheinlichen Termin durch das KM sind noch ausstehend. Hier sind dann die Vorbereitung des Übergangs auf die weiterführende Schule sowie der Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht vorrangig. Ergänzende Hinweise folgen rechtzeitig.
Schulbeginn übrige Klassenstufen
Es ist wünschenswert, wenn bestimmte Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen 5- 8 der weiterführenden Schulen, die im Fernlernunterricht in den vergangenen Wochen digital nicht erreicht werden konnten (auch weil sie möglicherweise mit dieser Art des Lernens nicht zurechtkommen), zusätzlich von ihren Lehrerinnen und Lehrern gezielt über Präsenzangebote an den Schulen einbezogen werden. -> Dies können wir schulintern zeitnah planen, sobald wir die konkrete Ausgestaltung für die Prüfungsjahrgänge haben.
Nähere Informationen zu Klassenstufe 1-3 durch das KM sind noch ausstehend.
Hygienebestimmungen
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das Bund und Länder am 15. April für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen haben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen. Unabdingbar sind gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife, tägliche gründliche Reinigung der benutzen Räume durch unser Reinigungspersonal, Mindestabstand 1,5m zwischen Betreuungspersonal und Teilnehmern sowie generell zwischen Personen. Verkleinerte Lerngruppen und geteilte Klassen müssen auf eine größere Zahl von Räumen verteilt werden. Dies wird zusätzliche Lehrkräfte binden. Schon daraus folgt, dass ein Unterrichtsangebot im Schulgebäude auf längere Sicht nur eingeschränkt möglich sein wird.
Unterricht und Prüfungen müssen im Vorfeld von den Schulen so organisiert werden, dass dem Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern Rechnung getragen wird und die Hygienevorgaben eingehalten werden können. Hierfür sind gegebenenfalls eine Änderung der Möblierung der Klassenzimmer, d. h. eine Reduzierung der Zahl der Tische und Stühle, sowie die Aufteilung in kleinere Lerngruppen erforderlich. Gegebenenfalls können Unterricht und Prüfungen auch in anderen schulischen Räumen (Aula, Musiksaal o. ä.) stattfinden. Auch der Zutritt zur Schule (Ankommenssituation), die Pausensituation, das Aufsuchen der Toiletten und andere Bewegungsanlässe müssen geregelt werden.
Mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs müssen Schülerinnen und Schüler über Hygienevorschriften aufgeklärt und ggf. angeleitet werden (z. B. Händewaschen, Husten/ Niesen, Verhalten in den Pausen, Krankmeldung bei ersten Symptomen). Eingeplant werden sollte eine bewusste pädagogische Gestaltung des Einstiegs in den Unterricht vor Ort, sowohl für diejenigen, die an der Schule unterrichtet werden, wie auch für diejenigen, bei denen dies noch nicht möglich ist (z. B. Gespräche über die Lernzeit zu Hause, Aufgreifen der Corona-Thematik etc.).
Ausbau der Notbetreuung ab 27. April 2020
Verantwortlichkeit: Fr. Homanner.
Personal in der Woche vom 20. – 24.04.2020: Fr. Hörmann und Fr. Wimmer.
Grundsatz: Betreuung ≠ Unterricht.
Aufgaben der Arbeitspläne der Lehrkräfte sollen Teil des Vormittagsprogramms sein.
Rhythmisierung: Bewegung drinnen (Spiegelsaal), draußen, gestalterische und ggfs. musische oder darstellerische Angebote jeweils nach Weisung der Gruppenbetreuungskraft.
Raum NE 5; weitere Räume nach Bedarf.
Derzeit sind 3 Kinder Kl. 1-4 angemeldet.
Das Angebot bleibt weiter eine Notbetreuung. Neu ist aber, dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich alle Kinder der Klassenstufen 1-7, deren beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende außerhalb der Wohnung eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit wahrnehmen, von ihrem Arbeitgeber unabkömmlich gestellt sind, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und durch diese Tätigkeit an der Betreuung gehindert sind.
Weiterhin bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten oder von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Sofern die Betreuungskapazitäten der Einrichtung nicht ausreichen, um für alle nach teilnahmeberechtigten Kinder die Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung zu ermöglichen, sind vorrangig die Kinder aufzunehmen, 1. bei denen einer der Erziehungsberechtigten oder die oder der Alleinerziehende in der kritischen Infrastruktur tätig und unabkömmlich ist oder 2. für die der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe feststellt, dass die Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist oder 3. die im Haushalt einer bzw. eines Alleinerziehenden leben.
Telefonische Beratung und Anmeldung über die Schulleitung unter 07561/9805-12.
Organisatorische Schritte im Kollegium
Alle dienstfähigen Lehrkräfte bekommen Aufgaben, die transparent ausgewiesen
werden (Unterricht in Prüfungsklassen, Vorbereitung und Korrektur von Übungsmaterialien, Hotline/Betreuung am Telefon, Elternberatung, erweiterte Notbetreuung von Kindern bis Klassenstufe 7), damit die Aufgaben im Kollegium gemeinsam getragen werden.
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden entsprechend eingesetzt.
Umgang mit Risikogruppen unter Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler (siehe auch die Anlage Formblatt Risikogruppe im Downloadbereich der Homepage)
Zunächst gilt es, mit Hilfe des beigefügten Formblattes diejenigen Personen im Kollegium zu identifizieren, die einer Risikogruppe angehören und bei denen deshalb nicht davon ausgegangen werden kann, dass sie für den Unterricht an der Schule präsent sein können. Dazu gehören nach derzeitiger Einschätzung all diejenigen Personen, die das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen. Schwangere sowie Personen mit relevanten Vorerkrankungen sind von der Präsenzpflicht befreit. Die über 60jährigen Lehrkräfte sind von der Präsenzpflicht befreit, sofern sie sich nicht freiwillig für den Dienst an der Schule entscheiden. Dies kann auch in einer Mischung aus Präsenzunterricht und Fernlernangebot erfolgen. Lehrkräfte, die mit einer schwangeren Person oder mit Personen mit relevanten Vorerkrankungen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, entscheiden ebenfalls freiwillig darüber, ob sie Präsenzdienst leisten können.
Die einer Risikogruppe zugehörigen Lehrkräfte sind nicht vom Dienst freigestellt, sondern sollen im Umfang des individuellen Deputats in der Aufrechterhaltung der Fernlernangebote oder für sonstige schulische Aufgaben eingesetzt werden, die ohne direkten Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern erledigt werden können. Bei Schülerinnen und Schülern mit relevanten Vorerkrankungen entscheiden die Erziehungsberechtigten über die Teilnahme. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen leben, die einer der genannten Risikogruppen angehören. Bitte versorgen Sie diese Schülerinnen und Schüler in bewährter Weise mit Unterrichtsmaterialien, wie es die Schulen tun, sofern Schülerinnen und Schüler erkrankt sind.
Für Schülerinnen und Schülern, die aufgrund relevanter Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören und daher nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, wird das KM individuelle Möglichkeiten für die Teilnahme an Prüfungen eröffnen.
Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit
Primarstufe Fr. Rock 07561/9805-17
Sekundarstufe Fr. Fuchs 07561/9805-20
Tipps für das Lernen zu Hause der schulpsychologischen Beratungsstelle
Liebe Eltern,
aufgrund der durch COVID-19 bedingten Entwicklungen wird für viele Schülerinnen und Schüler der Unterricht zunächst weiterhin nicht in der Schule stattfinden können. Viele von Ihnen arbeiten wie bereits vor den Osterferien im Home-Office, sind beruflich unter Druck und müssen gleichzeitig Ihre Kinder betreuen und sie beim Lernen begleiten. Das ist für die ganze Familie eine enorme Herausforderung. Sie haben nun Erfahrungen damit gesammelt, wie Sie mit der Situation und den damit verbundenen Herausforderungen zu Hause umgehen. Bitte verstehen Sie die nachfolgenden Inhalte daher als Anregungen, wie Sie Ihr Kind beim Lernen unterstützen und mit möglichen konflikthaften Situationen umgehen können.
Gute Lernbedingungen schaffen
Ihr Kind bekommt Aufgaben von seinen Lehrkräften zur Verfügung gestellt. Sie müssen als Eltern nicht den Unterricht in der Schule ersetzen. Dennoch können Sie Ihrem Kind helfen, das Lernen sinnvoll in den Familienalltag zu integrieren und es zum Lernen ermutigen. Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind eine Tagesstruktur fest. Am besten stehen Sie wie gewohnt auf und treffen sich in Ihrem alltäglichen Rhythmus zu festen Essenszeiten. Achten Sie auch darauf, dass in bestimmten Zeiten nicht (mehr) gearbeitet wird, so dass Arbeitsz it und Freizeit klar getrennt sind und Ihre Familie nicht unter “Dauer-Schulstress” steht.
Die meisten Kinder und Jugendlichen werden Hilfe dabei benötigen, die Arbeitspakete aus der Schule in kleinere Portionen zu packen und sinnvoll über eine Arbeitswoche zu verteilen. Sie können außerdem dabei helfen, zum besprochenen Zeitpunkt zu beginnen, anstatt auf den richtigen Moment oder die passende Stimmung zu warten. Wichtig sind regelmäßige Pausen - üblicherweise sinkt die Konzentration nach 15-30 Minuten ab. Wie in der Hausaufgabensituation können Sie Ihrem Kind Hilfe anbieten, wenn es Aufgaben nicht verstanden hat oder nicht weiter weiß. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind die mit der Schule besprochenen Kommunikationsmöglichkeiten nutzt, um mit seinen Lehrkräften und den Mitschülerinnen bzw. Mitschülern in Kontakt zu bleiben.
Richten Sie gemeinsam einen guten Lernort ein, der möglichst frei von Ablenkung ist und an dem Ihr Kind sich wohl fühlt.
Zum Lernen motivieren
Zeigen Sie Ihrem Kind, dass die von der Schule bereitgestellten Lerninhalte bedeutsam sind und dass Sie Interesse an den Aufgaben und den Lernerfolgen Ihres Kindes haben. Wenn Ihr Kind sich verweigert oder zu „Aufschiebeverhalten“ neigt, besprechen Sie, mit welchen, vielleicht etwas angenehmeren Aufgaben, Ihr Kind seine Lernzeit beginnen kann.
Der Unmut hat auch häufig damit zu tun, dass Kinder glauben, eine Aufgabe nicht gut oder nicht in angemessener Zeit bewältigen zu können. Dann ist es hilfreich, überschaubare, kleinere Ziele zu stecken.
Ermuntern Sie Ihr Kind, es zumindest zu versuchen und bekräftigen Sie schon den ersten Schritt in Richtung Aufgabenbearbeitung. Lassen Sie sich wenn nötig Zwischenstände geben, und loben Sie die Anstrengung und den Zuwachs an Selbstständigkeit, gegebenenfalls auch erst einmal unabhängig vom Arbeitsergebnis.
Umgang mit Konflikten
In Ausnahmesituationen wie der aktuellen, in der Sie als Familienmitglieder auf engerem Raum nicht nur leben, sondern auch für längere Zeit lernen bzw. arbeiten, kann die emotionale Grundspannung sehr hoch sein. Zu den Gefühlen der Angst, Sorge, Traurigkeit und Langweile gesellt sich manchmal auch die Wut. Alltagsroutinen können nicht mehr umgesetzt werden und einzelne Bedürfnisse müssen zurückgestellt werden. Es entstehen Verärgerung und Widerstand bei Kindern wie bei Eltern und es kommt zu Konflikten. Eltern empfehlen wir, zunächst zu versuchen, von den eigenen starken Emotionen und Impulsen Abstand zu nehmen. Beruhigen Sie erst sich selbst, dann Ihr Kind. Klären Sie den Auslöser des Streits erst, wenn Ihr Kind sich beruhigt hat. Sagen Sie Ihrem Kind, dass es in Ordnung ist, mal wütend zu werden, dass dabei aber niemanden verletzt und nichts beschädigt werden darf. Bauen Sie einander Brücken, damit es leichter fällt, sich zu entschuldigen oder eine Wiedergutmachung anzubieten. Überlegen Sie sich Versöhnungsrituale. Zur Vorbeugung von Konflikten ist es wichtig, einander Freiräume zuzugestehen, gelegentlich Zeit und Raum für sich zu haben. Es tut gut, auch mal räumlich auf Abstand zu gehen und für sich sein zu dürfen. Auch Ablenkung kann eine gute Strategie sein. Machen Sie zusammen oder getrennt etwas, das Ihnen Freude bereitet oder zur Entspannung beiträgt.
Haben Sie Geduld
Ihrer Familie wird viel abverlangt. Den Kindern fehlt weiterhin die gewohnte Unterrichtsstruktur und Anleitung, aber auch die direkten Kontakte mit Lehrkräften und Gleichaltrigen. Oftmals haben wir zu hohe Erwartungen daran, was wir selbst und unsere Kinder schaffen können. Sprechen Sie darüber, was Ihnen persönlich hilft, die aktuelle Lage zu bewältigen oder Dinge zu erledigen, auf die Sie keine Lust haben. Versuchen Sie, gelassen damit umzugehen, wenn nicht alle Tage gleichermaßen produktiv sind.
Beobachten Sie sich und Ihr Kind wohlwollend:
Wann oder unter welchen Bedingungen klappt es gut, wann weniger gut?
Was war anders an Tagen, an denen es besser geklappt hat?
Wer oder was hat geholfen?
Mit Kindern über den COVID-19-Ausbruch sprechen
Es ist hilfreich, wenn Sie als Eltern gut über die Symptome von COVID-19, sowie über Schutz- und Hilfsmaßnahmen informiert sind. Besonders wichtig ist es, Ihrem Kind zu vermitteln, dass und wie man sich und andere vor dem Virus schützen kann, zum Beispiel durch regelmäßiges Händewaschen und Abstand halten. Für jüngere Kinder ist es schwierig nachzuvollziehen, was ein “Virus” ist. Versuchen Sie Begriffe zu verwenden, die Ihr Kind bereits kennt. Erklären Sie beispielsweise, dass es sich um eine Krankheit handelt, die neu für den Körper ist. Betonen Sie, dass viele Erwachsene auf der ganzen Welt gerade an einem Mittel zum Schutz dagegen arbeiten. Geben Sie relevante und gesicherte Informationen altersgerecht und in einer ruhigen, unaufgeregten Art an Ihr Kind weiter. Hören Sie zu und fragen Sie nach, was Ihr Kind von sich aus wissen möchte. Achten Sie gerade jetzt besonders auf den Medienkonsum Ihres Kindes. Schauen Sie sich Nachrichten für Kinder am besten gemeinsam an. Sollte es gegebenenfalls zu neuen und beunruhigenden Entwicklungen kommen, nehmen Sie sich zunächst Zeit, um Ihre eigenen Gedanken und Gefühle zu sortieren. Tauschen Sie sich mit anderen Erwachsenen aus. Kinder achten in Stresssituationen ganz besonders auf die Verhaltensweisen von Erwachsenen. Ein besonnenes und unaufgeregtes Verhalten, sprachlich und körpersprachlich, unterstützt Ihr Kind dabei, gut durch Belastungsphasen zu kommen und hilfreiche Bewältigungsstrategien zu entwickeln. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass in ungewöhnlichen Krisensituationen Angst, Wut oder Trauer ganz normal sind. Nehmen Sie die Sorgen Ihres Kindes ernst und überlegen Sie gemeinsam, was Ihnen als Familie dabei helfen kann, mit starken Gefühlen umzugehen.
Update Donnerstag, 16.04.2020
Auch die Schüler, die nächstes Jahr ihren Abschluss machen werden, dürfen ab 04.05.2020 die Schule wieder besuchen. Somit gilt dies auch für die Klassen 8a, 8b und 9a (Realschulabschluss 2021).
Die Möglichkeit der Notbetreuung wird auf Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 erweitert.
Update 15.04.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
uns alle beschäftigte die letzten Tage und Wochen die Frage, wie und wann es weitergehen wird.
Nun sind die ersten Entscheidungen gefallen:
Der Schulbetrieb in Deutschland soll am 4. Mai, beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen werden, wieder aufgenommen werden. An der GMS Leutkirch betrifft dies die Klassen 9b, 9c, 10a und 10b.
In einem nächsten Schritt sollen die Viertklässler der 4a und 4b zurückkehren, damit der Übergang auf die weiterführenden Schulen möglichst geordnet gestaltet werden kann.
Für unsere Lehrkräfte, die aufgrund ihres Alters (mehr als 60 Lebensjahre), einer Vorerkrankung oder einer Schwangerschaft zur Risikogruppe gehören, wird es Ausnahmen geben. Sie werden bis auf Weiteres nicht an den Schulen unterrichten. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die vorerkrankt sind, oder Schüler, deren Eltern zur Risikogruppe gehören. Gesundheitsschutz geht vor. Informieren Sie uns bitte frühzeitig, ob dies bei Ihnen vorliegt und reichen Sie ein ggfs. ein Attest ein. Falls Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie mich bitte an.
Bis dahin ist es so, dass der Betrieb ab Montag, 20.04.2020 für die Lehrkräfte wieder im Homeoffice und für die Schüler zu Hause weitergehen muss, wie es die drei Wochen vor den Ferien schon der Fall war.
Ausnahme: angemeldete Kinder für eine mögliche Notfallbetreuung unter den weiterhin geltenden Voraussetzungen (Anmeldung unter 07561/ 9805-12).
Das bedeutet, das Lernen wird erst einmal so weitergehen, wie es mittlerweile in den jeweiligen Klassen und Jahrgangsstufen auf den unterschiedlichen Wegen praktiziert wurde.
Das Sekretariat und die Schulleitung werden ab Montag, 20.04.2020 wieder zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar sein. Unsere Lehrkräfte dürfen zur Vorbereitung wieder ohne Anmeldung das Schulgebäude betreten. Allerdings sind alle weiterhin geltenden Auflagen der Kontaktsperre und die Regelungen der Stadt Leutkirch für städtische Gebäude zu wahren. Notwendige, beruflich bedingte Besprechungen mit mehr als zwei Teilnehmern (z.B. Prüfungausschuss, Teamsitzungen, Klassenkonferenzen, etc.) sind im Voraus bei der Schulleitung anzumelden.
In den nächsten Tagen erwarten wir zudem weitere Anweisungen des Kultusministeriums; vor allem für den Bereich Prüfungen. Anschließend werden die Prüfungssauschüsse unserer Schule zusammentreten, um die bestmögliche Vorbereitung und Durchführung für unsere Schülerinnen und Schüler abzustimmen.
Zudem wird sich die Schulleitung zu Beginn der kommenden Woche mit den Teamleitungen und der Stadt Leutkirch über das weitere Vorgehen abstimmen.
Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) wird bis zum 29. April ein Konzept vorlegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wiederaufgenommen werden kann.
Dabei solle neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger werden aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Wiedereinstieg in den Schulbetrieb nicht auf Knopfdruck
Bastelangebot für die Klassen 1 und VKL 1
Um auch in den schwierigen Zeiten etwas anderes machen zu können hat die Bürgerstiftung Leutkirch zusammen mit der Firma Papier Wagenseil ein
Basteangebot für die Klassen 1a, 1b und die VKL 1 zusammengestellt. Dieses findet Ihr vor unserem Haupteingang (Friedhofseite). Es ist heute, Mittwoch, 08.04.2020 und am Gründonnerstag, 09.04.2020 von 09-11:30 Uhr abholbar. Die Bastelanleitung findet Ihr unter diesem Link:
Wir wünschen Euch frohe Ostern, bleibt gesund und viel Spaß beim Nachbasteln
wünschen Euch
Euer Papier Wagenseil Team, die Bürgerstiftung Leutkirch, Fr. Graf (Kl. 1), Fr. Broger (Kl.1b), Hr. Vogel (VKL 1) und die Schulleitung
GMS Run Gruppe
Um euch sportlich ein bisschen zu motivieren, haben wir über die App ``Adidas Runtastic`` eine Gruppen erstellt. In dieser Gruppe könnt ihr eure sportlichen Leistungen beim Joggen aufzeichnen und vergleichen.
Anleitung: - Zuerst müsst ihr die App ``adidas Runtastic`` auf dem Smartphone runter laden
- Dann den Link kopieren
- Und schon könnt ihr eure Aktivitäten aufzeichnen
Bei Fragen Email an:
Wir freuen uns auf eure Teilnahme
Eure Sportfachschaft
Update Homepage von Freitag, 03.04.2020
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Osterferien beginnen und das Wetter wird richtig schön, aber es fühlt sich nicht wie Ferien an. Nach mittlerweile drei Wochen „Schule zuhause“ ist noch nicht geregelt, wann und wie es nach den Ferien weitergeht. Im Laufe der zweiten Ferienwoche wird sich das Kultusministerium dazu äußern. Eine Exit Strategie oder eine Verlängerung der Schulschließungen – mir müssen uns überraschen lassen und dann die Situation meistern. Vorbereiten wird sich die Gemeinschaftsschule Leutkirch auf beide Szenarien.
Die Schulleitung ist per Mail unter
Die Schulsozialarbeit ist in den Ferien für Eltern, Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen per Mail erreichbar:
Gleiches gilt für unsere Berufseinstiegsbegleitung zu allen Fragen rund um die Themen Beruf, Ausbildung oder Praktikum:
Während der Osterferien gibt es für unsere Kinder und Jugendlichen nur freiwilliges Lernen zu Hause. Von unseren Lehrkräften bekommen Sie dafür Angebote. Wer sich noch mehr bewegen möchte, kann das Angebot der digitalen Sportstunde „mach mit-bleib fit“ https://youtu.be/EuvV14uoAy4 oder der neue GMS-Run-Gruppe (siehe oben) beitreten.
Die Betreuung Ihrer Schülerinnen und Schüler einen nach dem anderen auf allen (digitalen) Kanälen und die Arbeit in einem ganz anderen Setting ist zeitlich sehr fordernd und ein Ganztagesjob oft bis in die späten Abendstunden. Geben Sie bitte deshalb auch den Lehrerinnen und Lehrern Ihrer Kinder und Jugendlichen in den Ferien Zeit zum Durchatmen und Vorbereiten. Bis wir gemeinsam wieder nach den Ferien durchstarten.
Die Corona-Situation und das Lernen zu Hause sind für alle neu und ungewöhnlich. Deshalb ist es für uns als Lehrkräfte wichtig zu erfahren, wie wir gemeinsam, Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler damit umgehen. Dafür haben wir eine elektronische Form der Rückmeldung eingerichtet. Die Fragebögen sind anonym; die Beantwortung geht sehr schnell. Vielen Dank für die Rückmeldung! Sie finden diese hier auf unserer Homepage unter Service - Fragebögen – Eltern und Schüler. Bitte füllen Sie und füllt die Umfrage bis Freitag, 10.04.2020 online aus.
Zum Start in die Ferien möchte ich Ihnen und Euch an dieser Stelle zum Schluss ein Schreiben des französischen Bildungsministeriums an alle Eltern zitieren, das bestens in Worte fasst, was jetzt in den Osterferien am wichtigsten ist:
„Möglicherweise neigen Sie dazu, einen minutengenauen Zeitplan für Ihre Kinder zu erstellen. Sie haben große Hoffnungen auf stundenlanges Lernen, einschließlich Online-Aktivitäten, wissenschaftlichen Experimenten und Buchbesprechungen. Sie beschränken die Technologie, bis alles erledigt ist! Aber...
Unsere Kinder haben genauso viel Angst wie wir jetzt. Unsere Kinder können nicht nur alles hören, was um sie herum vor sich geht, sondern sie spüren auch unsere ständige Spannung und Angst. Sie haben so etwas noch nie erlebt. Die meiste Zeit zu Hause gefangen zu sein und ihre Freunde nicht zu sehen, belastet die Kinder und Jugendlichen zunehmend.
In den nächsten Wochen werden die Verhaltensprobleme Ihrer Kinder zunehmen. Ob es Angst, Wut oder Protest ist, dass sie die Dinge nicht normal machen können - es wird passieren. Sie werden in den kommenden Wochen vielleicht auch Wutanfälle und oppositionelle Verhaltensweisen sehen. Dies ist normal und wird unter diesen Umständen erwartet.
Was Ihre Kinder und Jugendlichen jetzt brauchen, ist sich wohl und geliebt zu fühlen. Zuversicht spüren, dass alles wieder gut wird. Und das könnte bedeuten, dass Sie Ihren Zeitplan auseinanderreißen und Ihre Kinder noch ein bisschen mehr lieben müssen. Kekse backen und Bilder malen. Spielen Sie Brettspiele und schauen Sie sich Filme an. Machen Sie gemeinsam ein wissenschaftliches Experiment oder finden Sie virtuelle Ausflüge in den Zoo. Starten Sie ein Buch und lesen Sie gemeinsam als Familie. Kuscheln Sie sich unter warme Decken und tun Sie nichts.
Machen Sie sich keine Sorgen, dass sie in der Schule rückwärtsgehen. Jedes Kind ist in diesem Boot und alles wird gut. Wenn wir wieder im Unterricht sind, werden wir alle den Kurs korrigieren und sie dort treffen, wo sie sind. Lehrer sind Fachexperten! Wählen Sie keine Kämpfe mit Ihren Kindern, weil sie nicht rechnen wollen. Schreien Sie Ihre Kinder nicht an, dem Programm nicht zu folgen. Setzen Sie keine 2 Stunden Lernzeit ein, wenn sie sich dagegen wehren.
Wenn ich Ihnen eines überlassen kann, dann ist es das Folgende: Am Ende wird die psychische Gesundheit unserer Kinder wichtiger sein als ihre akademischen Fähigkeiten. Und was sie in dieser Zeit fühlten, wird ihnen noch lange erhalten bleiben, nachdem die Erinnerung an das, was sie in diesen vier Wochen getan haben, längst verschwunden ist. Denken Sie jeden Tag daran.“
Herzliche Grüße, vielen Dank für Ihren Einsatz und die Geduld beim Durchlesen meiner langen Mails und bleiben Sie gesund
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Update 2 von Freitag, 27.03.2020 16:30 Uhr: Abschlussprüfungen
bitte klicken Sie für diese Informationen hier.
Update von Freitag, 27.03.2020 10:00 Uhr
Sehr geehrte Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Leutkirch,
die momentane Situation fordert von uns allen Flexibilität, Kreativität, Optimismus und viel Geduld. Vielen Dank an Sie, liebe Eltern, die sich zu Hause dafür einsetzen, dass alles einigermaßen geregelt funktioniert! Wir Lehrkräfte wissen, was Sie leisten müssen und auch, was Sie leisten können und was nicht. Die Eltern ersetzen nicht die Lehrer und Fluten von Mails, Cloud-Arbeitsaufträgen und Arbeitspapier-Pakete ersetzen nicht den Unterricht.
Wir wissen, dass manche eben keinen Drucker zu Hause haben, dass der Familienlaptop auch für das Homeoffice der Mama gebraucht wird, dass manche Eltern Französisch nicht als Fremdsprache hatten und deshalb den Kindern nicht bei den Aufgaben helfen können, dass der Papa vielleicht mit Stochastik und Trigonometrie schon selbst als Schüler auf Kriegsfuß stand, dass „Schule zuhause“ sehr anstrengend sein kann, usw. – das wissen wir! Deshalb möchten wir Ihnen gewisse Ängste und Befürchtungen nehmen. Wir werden nicht sofort die ganzen verpassten Klassenarbeiten und GNs nachholen. Wir werden einen sanften Start hinlegen, wenn es dann wieder weitergeht und uns erst einmal einen Blick über den Lernstand der Klasse verschaffen. Wir werden die Zeit des Lernens zu Hause gemeinsam nachbesprechen, Fragen klären und Ihre und Eure Anstrengungen, liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler, loben! Wir werden den Effekt, dass sich wahrscheinlich alle sehr auf die Schule freuen, nutzen und die positive Stimmung in Freude, Motivation und Arbeitsbereitschaft verwandeln.
Wann es weitergehen wird, das wissen wir noch nicht genau. Wir planen bis zu baldigen offiziellen Entscheidungen mit Montag, 20.04.2020. Alles andere ist Spekulation. Auch zu den Abschlussprüfungen haben wir noch keine offiziellen Ausführungsbestimmungen erhalten. Es wird jedoch vom Ministerium daran gearbeitet, die Prüfungen so fair und gerecht wie möglich zu gestalten. Erste Mitteilungen der Lehrerverbände geben dahingehend Einblicke. Sobald wir offizielle Informationen haben, werden wir Sie hier bekanntgeben.
Bis dahin verfahren wir weiter wie bisher – mit guten, pragmatischen Lösungen. Wenn es wo hakt, melden Sie sich bitte bei Ihren Lehrkräften oder bei der Schulleitung. Helfen Sie sich auch bitte weiter untereinander! Sie machen das sehr gut!
Unsere Lehrkräfte werden Ihren Kindern auch für die Osterferien Lernangebote und Anregungen für die Prüfungsvorbereitung machen, die Sie nutzen können. Allerdings für die Kinder und Jugendlichen in reduzierter und freiwilliger Form; es sind ja auch Ferien, und wer zu Hause fleißig war, hat sich diese auch verdient!
Auch in den Osterferien wird die Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufen von der Gemeinschaftsschule auf Abruf weiter vorgehalten. Bisher haben wir immer noch keine Kinder in einer Notbetreuung; sobald dies von Ihnen benötigt werden sollte, melden Sie sich bitte bei der Schulleitung.
Falls es zu Hause bis dahin mal schwierig werden sollte, haben wir Ihnen im Mittwochsupdate verschiedene Anlaufstellen aufgelistet. Scheuen Sie sich nicht, diese Angebote zu nutzen.
Weiterhin alles Gute
Jan Hennig Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner
Update von Mittwoch, 25.03.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Freunde der Gemeinschaftsschule Leutkirch,
bitte beachten Sie die folgenden Unterstützungsangebote:
Sprechstunde der Schulsozialarbeit für Eltern, Schülerinnen und Schüler
täglich 09:00 – 11:00 Uhr Telefon: 07561/9805-17 Mail:
Sprechstunde der Berufseinstiegsbegleitung für alle Themen zum Thema „Beruf“ Kl. 8-10
Dienstags 13:00 – 17:00 Uhr Telefon: 0170-4955153 Mail:
Schulpsychologische Beratungsstelle des Schulamtes Markdorf/ Außenstelle Ravensburg
nach Vereinbarung, Telefon: 0751/ 3661750 Mail:
Erziehungsberatung der Caritas Leutkirch
Sie sind mit der Erziehungssituation überfordert und wissen nicht mehr weiter? Das Verhalten Ihres Kindes macht Ihnen Sorgen? Sie haben Fragen zu Schule und Beruf, wissen nicht, wie Sie mit den Lernschwierigkeiten Ihres Kindes umgehen sollen, oder brauchen Unterstützung in einem Pflege- oder Adoptionsverhältnis?
Beratung für Jugendliche der Caritas Leutkirch
Ist Dein Leben gerade ziemlich kompliziert oder blickst du einfach nicht mehr durch? Trau dich und komm vorbei oder ruf an! Hier findest du Gesprächspartner, die dich verstehen und Schweigepflicht haben - nur mit eurer Einwilligung nehmen wir Kontakt zu anderen Personen oder Stellen auf. Garantiert! Die Beratung kostet nichts, außer dem Mut über die Probleme zu reden.
beide Angebote nach Vereinbarung, Telefon: 07561/ 90660 Mail:
Melden Sie sich, wenn wir Ihnen weiterhelfen können, telefonisch oder per Mail. Auch bei Fragen zur Notfallbetreuung. Derzeit haben wir weiterhin keine angemeldeten Kinder, sind aber vorbereitet.
Telefon: 07561/9805-12 (Rektorat)
Telefon: 07561/9805-13 (Konrektorat)
Telefon: 07561/9805-0 (Sekretariat - Anrufbeantworter)
Sonderseite des Kultusministeriums zu Fragen im Zusammenhang mit Corona und Schulschließungen:
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen
Bewegungsangebot
Sehr geehrter Eltern, Liebe Klasse 2000 – Schülerinnen und Schüler,
durch die Schulschließungen stehen Kinder und Eltern vor einer großen Herausforderung. Was dabei immer gut tut und für mehr Wohlbefinden sorgt, ist Bewegung.
In unserem neuen digitalen Angebot, dem KLARO-Labor, sind die 5-Minuten-Bewegungspausen zu finden, die die Kinder schon aus dem Unterricht kennen. Außerdem gibt es hier weitere Übungen und Spiele für Kinder (1. und 2. Klasse), viele Informationen für Eltern zum gesunden Aufwachsen und digitales Tafelmaterial für die Lehrkräfte. Dieses passwortgeschützte Angebot erreichen Lehrkräfte, Kinder und Eltern unter www.klaro-labor.de mit folgendem Passwort: KLARO20+
Freundliche Grüße, bleiben Sie gesund
Ihr Klasse2000-Team
Und noch eine Information zu unseren Küken:
Die ersten Küken schlüpfen gerade: 4 Hennen und 2 Hähne! Alle anderen picken noch ihre ersten Löcher in die Eierschale. Alle Eier bis auf zwei haben die Brutphase erfolgreich überstanden. Wir danken Frau Thurm und Herr Motz www.geflügelimkauterhof.de für die Bereitstellung des Brutkastens. Das Biologie-Projekt in der Klassenstufe 6 von Hr. Carus werden wir bestimmt noch einmal nachholen.
Update Homepage Montag, 23.03.2020 13:00 Uhr
Sprechstunde der Schulsozialarbeit für Eltern, Schülerinnen und Schüler
täglich 09:00 – 11:00 Uhr Telefon: 07561/9805-17 Mail:
Sprechstunde der Berufseinstiegsbegleitung für alle Themen der Berufsorientierung Kl. 8-10
Dienstags 13:00 – 17:00 Uhr Telefon: 0170-4955153 Mail:
Melden Sie sich, wenn wir Ihnen weiterhelfen können, telefonisch oder per Mail. Auch bei Fragen zur Notfallbetreuung. Derzeit haben wir weiterhin keine angemeldeten Kinder, sind aber vorbereitet.
Telefon: 07561/9805-12 (Rektorat)
Telefon: 07561/9805-13 (Konrektorat)
Telefon: 07561/9805-0 (Sekretariat - Anrufbeantworter)
Informationen:
Die Bekanntgabe des Notenstands der Klassenstufe 10 am Freitag, 03.04.2020 ist durch die Verschiebung der Abschlussprüfungen hinfällig. Neuer Termin: 13.05.2020
Die Übernahme der Stornierungskosten des Schullandheimes der Klassenstufe 7 im Kleinwalsertal ist bereits in Bearbeitung durch das RP Tübingen.
Die Übernahme der Stornierungskosten der Studienfahrt der Klassenstufe 9 nach Berlin: Wir warten noch auf die Bearbeitung durch den Veranstalter, der aktuell 1800 Stornierungen bearbeiten muss.
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Update Freitag, 20.03.2020 13:30 Uhr
Die erste Woche der Schulschließung als Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus ist nun fast vorüber. Jeder hat hoffentlich im Laufe der Woche seinen Weg gefunden, mit dieser Situation umzugehen. Es ist ganz großartig, dass die Kommunikation zwischen Schülern, Eltern und Lehrern bis auf wenige Ausnahmen so gut klappt und dass jeder seinen Teil dazu beiträgt. Wir bekommen viele positive Rückmeldungen und bemühen uns stetig, weitere Verbesserungen zu ermöglichen..
Unsere 50 Hühnereier im Brutkasten sind heute an ihren zukünftigen Wohnort umgezogen. Dort werden die Küken hoffentlich die nächsten Tage schlüpfen können. Wir werden Sie dann mit Bildern auf dem Laufenden halten.
Melden Sie sich wie gewohnt, wenn wir Ihnen weiterhelfen können, telefonisch oder per Mail. Auch bei Fragen zur Notfallbetreuung. Derzeit haben wir weiterhin keine angemeldeten Kinder, sind aber vorbereitet.
07561/9805-12 (Rektorat)
07561/9805-13 (Konrektorat)
07561/9805-0 (Sekretariat - Anrufbeantworter)
Es gibt Neuigkeiten bei den Terminen der Abschlussprüfungen
Das Kultusministerium hat die Termine aller Prüfungen nach hinten hinaus verschoben. „Mit einem neuen Terminplan wollen wir ermöglichen, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler genügend Zeit für die Vorbereitung auf die Prüfungen haben. Unser grundlegendes Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler faire Bedingungen für ihre Abschlussprüfungen bekommen.“
Realschulabschlussprüfungen
Dieses Jahr findet noch keine Realschulabschlussprüfungen an der GMS Leutkirch statt, da dieser Bildungsgang bei uns erst bis zur Klasse 9 hochgewachsenist. Die erste Realschulabschlussprüfung findet bei uns im Schuljahr 2020/21 statt.
Werkrealschulabschlussprüfungen
Hauptprüfungstermine vom 20. bis 27. Mai 2020,
erster Nachtermin in der Zeit vom 16. bis 22. Juni 2020,
aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.
Hauptschulabschlussprüfungen
Hauptprüfungstermine vom 16. bis 24. Juni (aktueller Stand; das Zeitfenster der drei Termine muss bei Bedarf zugunsten des Nachtermins noch verengt werden),
erster Nachtermin 6. bis 8. Juli 2020,
aktuell Klärung, wann im Juli ein zweiter Nachtermin angeboten werden kann,
bei Bedarf möglicher Sondertermin ab Mitte September,
mündliche Prüfungen vom 20. bis 29. Juli 2020.
Bleiben Sie in Kontakt mit uns und Ihren Lehrkräften und bleiben Sie vor allem gesund.
Jan Henning Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner
Update Donnerstag, 19.03.2020 12:45 Uhr
Videobotschaft unseres Oberbürgermeisters Herr Henle
Sämtliche Maßnahmen die derzeit zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden, sind hart und für uns alle ungewohnt. Sie sind aber notwendig. Damit soll das Gesundheitssystem nicht überlastet werden und vor allem Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen bestmöglich geschützt werden.
Bitte sprechen Sie als Eltern mit ihren Kindern, dass diese nicht das Schulgelände betreten. Und Sie bitte ebenfalls nicht. Es sind zwar nur Einzelfälle, aber von heute an wird ein Verstoß gegen die ausgehängten Anordnungen der Stadt Leutkirch als Straftat mit empfindlicher Geldstrafe geahndet.
Außer der Schulleitung und dem eingeteilten Personal der Notfallbetreuung und des Notdienstes dürfen alle anderen Personen das Schulgebäude und das Schulgelände nicht mehr betreten. Es finden ab heute Nachmittag Kontrollen der Leutkircher Polizei statt.
Melden Sie sich, wenn wir Ihnen weiterhelfen können, telefonisch oder per Mail. Auch bei Fragen zur Notfallbetreuung. Derzeit haben wir weiterhin keine angemeldeten Kinder, sind aber vorbereitet.
07561/9805-12 (Rektorat)
07561/9805-13 (Konrektorat)
07561/9805-0 (Sekretariat - Anrufbeantworter)
Wir bedanken uns weiterhin für die Rückmeldungen von Lehrkräften, Eltern und Schülern, wie das Lernen zu Hause funktioniert. Bleiben Sie in Kontakt mit uns und Ihren Lehrkräften und bleiben Sie vor allem diszipliniert und gesund.
Jan Henning Kowalski
Update Mittwoch, 18.03.2020 15:30 Uhr
Ich hoffe, es geht Ihnen gut, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Freunde der Gemeinschaftsschule Leutkirch.
Es ist uns wichtig, allen zu danken, die sich im Augenblick um unsere Schule und Lehrkräfte und Mitarbeiter und vor allem um unsere Kinder und Jugendlichen sorgen und bemühen. So zum Beispiel unserer Berufseinstiegsbegleiterin:
Berufsorientierung/ Jobcafe:
Liebe Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 bis 10, leider kann derzeit kein persönlicher Kontakt vor Ort im Jobcafe der Gemeinschaftsschule Leutkirch stattfinden. Bei allen Fragen zu Praktikumsplätzen, Ausbildungsplatz, Bewerbung, Lebenslauf, etc. könnt ihr aber Frau Khemici per Mail erreichen. Auch sie sitzt zu Hause im Homeoffice und nimmt sich dort Zeit für Eure Fragen und hilft Euch bei den beruflichen Themen gerne weiter.
Prüfungen:
Baden-Württemberg prüft, ob die Abschlussprüfungen verschoben werden. Bayern hatte am Morgen entschieden, den Beginn der Abiturprüfungen vom 30. April auf den 20. Mai 2020 zu verschieben. Kultusministerin Susanne Eisenmann teilte der Schwäbischen Zeitung mit: „Unabhängig von der Entscheidung in Bayern arbeiten wir bereits seit einigen Tagen daran, wie wir mit dem Abitur sowie den Abschlussprüfungen an allen weiteren Schularten umgehen. Dabei prüfen wir selbstverständlich unterschiedliche Szenarien und Möglichkeiten, Prüfungen zeitlich und organisatorisch umzusetzen, darunter auch eine Verschiebung des Prüfungszeitraums. Die Entscheidung werden wir sorgsam abwägen und für alle Schularten noch in dieser Woche bekanntgeben.
Quelle: Schwäbische Zeitung, 18.03.2020
Stand der Notfallbetreuung
Bisher haben wir weiterhin keine Anmeldungen für eine Notfallbetreuung; wir sind aber vorbereitet (Anmeldungsbedingungen: siehe Update vom 16.03.2020 weiter unten).
Seite des Kultusministeriums zu häufigen Fragen zum Thema Schulschließung und Coronavirus
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen
Alles Gute bis wir uns, hoffentlich bald, wieder in der Gemeinschaftsschule Leutkirch gegenüberstehen und ein Lächeln schenken können. Schreiben Sie uns, wie es Ihnen geht. Wir freuen uns von Ihnen zu lesen!
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Update Dienstag, 17.03.2020 15:00 Uhr
Bislang wurden uns weiterhin keine Erkrankungen oder Verdachtsfälle bei Lehrkräften, Mitarbeitern oder Schülerinnen und Schülern gemeldet. Die Schulleitung, die Schulsozialarbeit, das Sekretariat, unser Hausmeister, die Mensamitarbeiterinnen und unsere Gebäudereinigerinnen halten weiterhin den Grundbetrieb unserer Gemeinschaftsschule am Laufen. Unsere Lehrkräfte befinden sich im Homeoffice und betreuen unsere Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus. Da dies für uns alle eine neue Situation ist, sind Rückmeldungen von Seiten der Eltern und Schülerinnen und Schüler für uns sehr hilfreich und wertvoll. Wie gelingt Euch das Lernen, was klappt gut, wo kann man noch verbessern? Viele von Ihnen sind bereits in regen Kontakt mit unseren Lehrkräften. Gerne können Sie auch mir Feedback geben per E-Mail, Anruf oder Kontaktformular der Homepage.
Stand der Notfallbetreuung
Bisher haben wir weiterhin keine Anmeldungen für eine Notfallbetreuung; wir sind aber vorbereitet (Anmeldungsbedingungen: siehe Update vom 16.03.2020 weiter unten).
Prüfungen I:Meldung der Deutschen Presse Agentur (dpa)
Angesichts der Coronavirus-Krise und flächendeckender Schulschließungen hat die Landesregierung Rücksicht und Kulanz bei den anstehenden Abschlussprüfungen in Aussicht gestellt. Man gehe zwar davon aus, dass die Prüfungen zum geplanten Zeitpunkt kurz nach den Osterferien stattfinden, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann am Dienstag in Stuttgart. Sie sagte aber auch: „Ob das jetzt die schwersten Prüfungen werden, 2020, das wage ich zu bezweifeln.“ Man werde mit geeigneten pädagogischen Maßnahmen auf die Lage reagieren. Die Lehrer begleiteten die Schüler bestmöglich auf dem Weg zu den Prüfungen. Man werde hochwertige Prüfungen und Abschlüsse gewährleisten, aus denen keiner einen Nachteil habe. „Ich verstehe, dass es da eine hohe Nervosität gibt.“ Auf die Frage eines Journalisten, ob die Prüfungen einen Tick einfacher oder besser oder großzügiger benotet würden als sonst, sagte Eisenmann, sie würde sich diese Wortwahl nicht zu eigen machen, „aber ich höre mich jetzt auch nicht intensiv widersprechen“. „Die Lebenschancen dieser jungen Leute darf durch diese Krise nicht gemindert werden“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Prüfungen II: Projektarbeit
Ich habe alle eingereichten Themen genehmigt. Folgende Gruppen sollen mich bitte in der Schule anrufen wegen Rückfragen meinerseits (07561/9805-12):
„Welchen Einfluss hat der Klimawandel auf die Umwelt und wie reagiert die Politik?“
„Berufliche Ausbildungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bahn AG“
„Wie wichtig ist die Käseproduktion für die Wirtschaft in Deutschland?“
„Ist Leben auf dem Mars möglich?“
Status des Brutkastens im Biologiesaal
Alle Eier sind noch zu. 37,5°C Temperatur und 53% Luftfeuchtigkeit. Alles bestens.
Liebe Grüße
Jan Henning Gesierich-Kowalski
Schulausfall wegen Corona: Was Kinder zu Hause lernen können
https://grundschulverband.de/wp-content/uploads/2020/03/GSV-Elternbrief-Corona.pdf
Fragen zum Lernen zu Hause - Anregungen des Grundschulverbands
https://grundschulverband.de/wp-content/uploads/2020/03/200316_Corona_Schulausfall_Anregungen.pdf
Update Montag, 16.03.2020 16:30 Uhr
Unsere Schule hat heute um 15:30 Uhr ihre Türen geschlossen.
Wir danken allen Schülerinnen und Schülern, Ihren Eltern, unseren Elternvertretungen, meinen Kolleginnen und Kollegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und unseren Teamleitungen für ihren Einsatz, ihre Ruhe, ihre Besonnenheit, ihre Disziplin, ihrer Einsatzbereitschaft und vor allem ihrer beispiellosen Zusammenarbeit in dieser Situation. Gemeinsam wird es uns gelingen, durch diese Krise zu gehen. Die Schulleitung ist wochentags täglich in der Schule erreichbar. Bitte melden sie sich bei Fragen per Mail oder telefonisch. Ebenso findet ein Grundbetrieb durch städtische Mitarbeiter statt.
Unsere Schülerinnen und Schüler werden von unseren Lehrkräften mit Lernmaterialien versorgt. Dies geschieht auf verschiedenen analogen (im Ausnahmefall per Post oder Einwurf in den Briefkasten) und vor allem digitalen Wegen (z.B. über unsere GMS-Cloud, Mailverteiler, Messengerservices, digitale Lernplattform, etc.).
Unseren Lehrkräften ist klar, dass wir in dieser Situation Ihre Kinder fordern, aber nicht überfordern werden. Als Anhalt sollten je nach Altersstufe 2 – 3 Stunden Lernen und Arbeiten pro Tag, auf die Woche verteilt, angesetzt werden. Wir Lehrkräfte bleiben im Kontakt mit Ihnen. Dies geschieht auf verschiedenen digitalen Wegen (Messenger, Mail). Wenn Sie länger nichts von uns hören, melden Sie sich bitte bei Ihrer Klassenlehrkraft oder bei der Schulleitung; vielleicht ist Ihre bei uns hinterlegte E-Mailadresse oder Telefonnummer nicht mehr aktuell?
Beachten Sie bitte auch regelmäßig unsere Homepage. Wir werden Sie über aktuelle Ereignisse zeitnah informieren. Auch über den aktuellen Zustand unserer 50 Hühnereier im Brutkasten im Biologiesaal. Laut Herr Carus müssten die Küken am Sonntag oder Montag schlüpfen.
Jan Henning Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Gemäß der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO)Vom 16. März 2020 findet an der Gemeinschaftsschule Leutkirch bis zum 19. April 2020 kein Unterricht und keine anderweitige schulische Veranstaltung statt. Ebenso ist die Nutzung der Schule zu nicht-schulischen Zwecken untersagt.
Schülerinnen und Schüler, für die keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die Schule und das Schulgelände nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen. Für die Durchsetzung ist die Ortspolizeibehörde zuständig.
Ausgenommen von der Untersagung sind Schülerinnen und Schüler, eingeteilte Lehrkräfte und Betreuer der Notfallbetreuungsgruppen sowie städtische Mitarbeiter und die Schulleitung.
Wenn Sie Ihr Kind für eine Notfallgruppe anmelden möchten, kontaktieren Sie bitte die Schulleitung per E-Mail oder telefonisch:
Bedingungen für eine Aufnahme in eine Notfallbetreuungsgruppe:
Beide Erziehungsberechtigte oder die oder der Alleinerziehend sind beruflich in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich. Alleinerziehenden gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der weitere Erziehungsberechtigte aus zwingenden Gründen, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung,an der Betreuung gehindert ist. Diese Bereiche sind:
die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz-und Versicherungswesen, Transport und Verkehrdie gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste
Regierung und Verwaltung, Parlament,Justizeinrichtungensowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, soweit Beschäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werdenNotfall-/Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz, Rundfunk und Presse
Bisher haben wir noch keine Anmeldungen für eine Notfallbetreuung, sind aber für die sofortige Einrichtung mehrerer Gruppen vorbereitet. Es sind täglich mehrere Kolleginnen und Kollegen eingeteilt, die auf Abruf aktiviert werden.
Update Sonntag, 15.03.2020 10.30 Uhr
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Kolleginnen und Kollegen,
um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen die Sozialkontakte drastisch reduziert werden. Unsere Schülerinnen und Schüler am Montag den ganzen Tag in der Schule zu versammeln sehe ich deshalb sehr kritisch.
Da wir alle Schülerinnen und Schüler bereits am Freitag auf eine mögliche Schulschließung diesen Montag vorbereitet haben, ist ein den Umständen entsprechend, geordneter Übergang in die unterrichtsfreie Zeit bereits geschehen. Vorbereitungen auf die Versorgung mit Lernmaterialien per Post, Mail oder Cloud laufen bereits und werden mit den Lehrkräften für die nächsten Wochen geplant.
Ich treffe deshalb nach erneuter Rücksprache mit dem Kultusministerium für unsere Schule folgende Regelung: Am Montag wird es an der GMS Leutkirch keinen Unterricht geben. Alle Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1-8 sowie die 9a sollen zuhause bleiben und lernen ab sofort im Homeoffice.
Folgende Ausnahmen sind:
- Alle Schülerinnen und Schüler, die am Montag noch nicht zu Hause betreut werden können, werden in der Schule von unseren Lehrkräften zu den jeweiligen Zeiten des Stundenplans betreut werden. Unsere Schule ist von 07:00 – 15:30 Uhr geöffnet.
- Für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen 9 b, 9 c, 10a und 10b wird die Möglichkeit angeboten, sich mit Ihren Hauptfachlehrkräften (Deutsch, Mathematik und Englisch) von 08:10 – spätestens 10:00 Uhr im Klassenzimmer zu treffen, um die Vorbereitungen für die schriftlichen Prüfungen nochmals genau zu besprechen. In Anschluss an diese Beratungen und Besprechungen sollen auch diese Abschlussklassen nach Hause gehen.
- Schülerinnen und Schüler sowie Eltern, die in der Schule noch Dinge abholen müssen, weil sie am Freitag nicht in der Schule waren, können dies noch im Laufe des Montages nachholen.
Über die genaue Organisation der Notfallbetreuung, die ab Dienstag für Eltern in systemrelevanten Berufen angeboten wird, die in der kritischen Infrastruktur arbeiten, werde ich alle Eltern, die sich dafür per mail oder telefonisch angemeldet haben (siehe unten) am Montag per E-Mail informieren. Ich denke es sollte allen auch klar sein, dass die Betreuung dieser Schulkinder auf keinen Fall von den Großeltern übernommen werden sollte, wenn diese über 60 Jahre alt sind.
Die Schulleitung, alle Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grundsätzlich weiterhin im Dienst. Dieser kann, außer für die Schulleitung, im Homeoffice oder in der Notfallbetreuung an der Schule stattfinden. Die Schulleitung wird einen entsprechenden Einsatz individuell und in Absprache mit den Kolleginnen und Kollegen treffen.
Informationen zum Coronavirus und Schulschließungen in Baden-Württemberg (Update 14.03.2020, 18:00 Uhr)Der Oberbürgermeister hat alle Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Personen in Leutkirch verboten. Dies gilt ab heute, 14.03.2020. Unsere Schule wird von rd. 600 Personen besucht.Das Kultusministerium hat heute, am 14.03.2020, ergänzende Hinweise zum Schulbetrieb am kommenden Montag, den 16. März 2020, und zur unterrichtsfreien Zeit bis einschließlich der Osterferien gegeben.
Daher gelten, nach heutiger persönlicher Rücksprache der Schulleitung mit dem Kultusministerium und in Absprache mit unserer Elternbeiratsvorsitzen, folgende Regelungen für Montag, den 16.03.2020:
Am Montag ist die Gemeinschaftsschule Leutkirch von 07:25 – 15:30 Uhr geöffnet. Es findet an diesem Tag eine Betreuung für alle Kinder und Jugendlichen, die unsere Schule aufsuchen, im Rahmen des Stundenplans durch unsere Lehrkräfte statt. Eine Entschuldigung bei Fernbleiben ist nicht notwendig.
Sollten Sie und/oder Ihre Kinder in den vergangen 14 Tagen aus einem der Risikogebiete zurückgekehrt sein, bleibt Ihr Kind bitte vorsorglich zuhause. Beachten Sie dazu die vom Robert-Koch-Institut aktualisierten Risikogebiete (www.rki.de).
Fast alle Schülerinnen und Schüler haben bereits am Freitag ihre Arbeitsmaterialien und prüfungsvorbereitenden Materialien mit nach Hause genommen, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar war, wie und ob am Montag Unterricht stattfindet.
Weitere Unterrichtsmaterialien können die Kinder, die am Montag in die Schule kommen, in den Klassenzimmern empfangen, soweit diese nicht digital bereitgestellt werden. Können Ihre Kinder am Montag nicht kommen, nehmen Sie bezüglich der Materialien Kontakt zur Klassenleitung auf.
Es werden am Montag keine Klassenarbeiten, Gelingensnachweise und Test geschrieben.
Die VERA-8-Arbeiten in Mathematik entfallen und werden nicht nachgeholt.
Alle Schulbusse und Taxiunternehmen fahren am Montag für alle und den weiteren Tagen für die angemeldeten Kinder in der Betreuung (Bedingungen s.u.) laut Aussage der Stadt wie gewohnt.
Am Montag kann in der Mensa gegessen werden. Es gelten besondere hygienische Bedingungen. Es kommt jedoch kein Schulbäcker - bitte ein Vesper mitbringen. Für die folgenden Tage ist die Mensa abhängig von der Zahl der Nutzer geöffnet. Beachten Sie hierfür die Informationen auf unserer Homepage.
Alle kommenden schulischen Veranstaltungstermine, die über den Pflichtunterricht hinausgehen, werden von uns vorsorglich abgesagt oder auf Verschiebung geprüft. Dies gilt auch für alle Elternabende. Hinsichtlich der Absage/ Stornierung der Studienfahrt der drei neunten Klassen nach Berlin sind wir im Kontakt mit dem Anbieter und dem Regierungspräsidium Tübingen wegen Widererstattung der Anzahlungen.
Notfallbetreuung:
Die Gemeinschaftsschule Leutkirch wird für die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe 1-4 und den Jahrgangsstufen 5-6 eine Notfallbetreuung organisieren.
Diese Betreuung können aber auf Anordnung des Kultusministeriums ausschließlich die Eltern in Anspruch nehmen, die beide in den Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten. Bei Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende.
Was zählt zur kritischen Infrastruktur:
Berufsgruppen die zur Gesundheitsversorgung notwendig sind (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten, Apothekenmitarbeiter)
Berufsgruppen die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind (Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr)
Berufsgruppen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
Berufsgruppen zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Verwaltung, eingesetzte Erzieher und Lehrkräfte, …)
Berufsgruppen die in der Lebensmittelbranche und – versorgung arbeiten.
Die Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler.
Sie können sicher sein, dass wir als Schule und alle unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie das gesamte Lehrpersonal die Eltern der oben erwähnten Berufsgruppen bei der Betreuung Ihrer Kinder tatkräftig unterstützen werden. In dieser schwierigen Zeit brauchen wir Sie alle dringend um die kritische Infrastruktur aufrecht erhalten zu können.
Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Sie können Ihren Betreuungsbedarf ab sofort per E-Mail oder wochentags telefonisch (s.u.) bei uns unter Angabe von Gründen anmelden. Sicherlich wird es auch individuelle Einzelfallentscheidungen geben, die wir ebenfalls gerne mit Ihnen abklären werden.
Die Schulleitung/ Konrektorat/ Sekretariat wird wochentags an der Schule erreichbar sein. Es ist aber notwendig, dass der persönliche Kontakt vor Ort nur im Notfall in Anspruch genommen wird.
Die Kontakte sollen sich auf diese Telefonnummern und diese Mailadressen beschränken:
07561/9805-12 (Rektorat)
07561/9805-13 (Konrektorat)
07561/9805-0 (Sekretariat, Anrufbeantworter)
Für unsere Kinder, die in der der Schülerbetreuung Leutkirch e.V. angemeldet sind: bitte melden Sie sich bitte dort, ob und unter welchen Bedingungen die Betreuungszeiten der verlässlichen Grundschule und des Horts weiter bestehen bleiben.
Prüfungen
Alle ab 21. April terminierten zentralen Abschlussprüfungen finden planmäßig durch das Land Baden-Württemberg statt. Die Projektarbeit und die Kommunikationsprüfung in der Klassenstufe 9 wird zeitlich durch die Schule neu festgelegt und über die Homepage bekanntgegeben. Die Lehrkräfte der Prüfungsfächer geben den betroffenen Schülerinnen und Schülern die nötigen Vorbereitungshinweise, geeignete Aufgaben und erläutern, welche Übungsformate zur Vorbereitung besonders hilfreich sind.
Weiterarbeit der Schüler und Lehrkräfte
Wir haben keine Ferien! Das Lernen der Schülerinnen und Schüler geht weiter.
Die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschule bereiten sich auf die Zeit der nächsten Wochen vor. Organisatorische Dinge hinsichtlich des Lernens im Homeoffice werden Ihnen auf verschiedenen Wegen durch die Klassenleitungen mitgeteilt. Sofern Sie der Schule, Ihrer Elternvertretung und der Klassenleitung noch keine E-Mailadresse hinterlegt haben, sollten Sie dies nachholen.
Unser Netzwerkbetreuer, Hr. Schosser, hat eine Cloud für uns eingerichtet, um Dateien mit den Schülern zu teilen, etc. Die Lehrkräfte schicken den Klassen entsprechende Links zu den dort hinterlegten Materialien.
Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grundsätzlich weiterhin im Dienst, der von zuhause verrichtet wird, sofern auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden.
Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie die Verteilung und Korrektur von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Abschlussklassen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungsvorbereitung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten, die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten, die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien, die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreuung an der Schule. Schwangere und Lehrkräfte über 60 Jahre werden nicht zur Betreuung eingesetzt.
Noch einmal möchten wir zum Schluss betonen, dass diese einschneidenden Maßnahmen seitens unserer Landesregierung getroffen werden, um die Verbreitung des Coronavirus in Baden-Württemberg zu verlangsamen, damit für die Bevölkerung insgesamt noch besser medizinische Vorsorge getroffen werden kann. Dies ist unser aller gemeinsames Anliegen. Wir bitte Sie alle herzlich um Mitwirkung, damit wir die Herausforderungen der vor uns liegenden Zeit meistern können. Vielen Dank für Ihr Verständnis und auf bald, bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jan Henning Gesierich-Kowalski und Cordula Maria Homanner
Für dringende Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt neben den Ansprechpartnern der örtlichen Gesundheitsämter eine Hotline unter Tel. 0711/904-39555 eingerichtet.
FAQ zur Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen
Allgemeine Informationen des Kultusministeriums
Welche Schulen und Kindertageseinrichtungen sind von der Schulschließung betroffen?
Die Schließung betrifft alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg unabhängig davon, ob es sich solche in freier oder öffentlicher Träger-schaft handelt.
Wie werden die flächendeckenden Schließungen umgesetzt?
Von Dienstag, 17.3.2020, bis einschließlich Sonntag, 19.4.2020, (Ende der Osterferi-en) findet an den baden-württembergischen Schulen kein Unterricht sowie an den Kindertageseinrichtungen kein Betrieb statt. Schülerinnen und Schüler müssen in dieser Zeit dem Unterricht und jeglicher sonstigen Veranstaltung fernbleiben.
Warum werden Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen?
Die Lageentwicklung im Zusammenhang des neuartigen Coronavirus hat sich den vergangenen Tagen deutlich beschleunigt und zugespitzt; auch die Zahl der Infektio-nen steigt bundesweit weiter deutlich an.
Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens und insbesondere dem Schutz von Menschen, die besonders gefährdet sind. Ziel der Schulschließung ist es, Kontakte an den Schulen, die zu Infektionen führen, für ins-gesamt fünf Wochen zu unterbinden. So soll erreicht werden, dass sich die Ausbrei-tung von COVID-19 verlangsamt.
Welche Regelung gilt für Sozialkontakte im außerschulischen Bereich?
Die Schließung der Schulen und Kindertageseinrichtungen dient einer Eindämmung des Coronavirus. Alle Menschen in Baden-Württemberg sind aufgefordert, soziale Kontakte auch außerhalb der Schule auf ein Minimum zu reduzieren. Hier sind wir auf ein besonnenes und solidarisches Miteinander angewiesen.
Gilt die Schulschließung auch für Schulleitungen? Müssen Lehrkräfte weiterhin zur Schule kommen? Welche Folgen hat die allgemeine Aussetzung des Unterrichtsbetriebs für die Lehrkräfte und Schulleitungen?
Die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie im Vertretungsfall ihre Stellvertreter sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten an den Schulen erreich-bar, um den Kontakt mit allen am Schulbetrieb Beteiligten sowie mit der Schulauf-sicht gewährleisten zu können.
Die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule tätigen Personen befinden sich grund-sätzlich weiterhin im Dienst, der von zuhause zu verrichten ist, sofern in Absprache bzw. auf Anordnung der Schulleitung keine anderweitigen Regelungen getroffen werden. Dies kann gelten zum Beispiel für Tätigkeiten wie
die Verteilung von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler
die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Ab-schlussklassen, bei der Bearbeitung der Unterrichtsmaterialien und Prüfungs-vorbereitung im Rahmen der üblichen Unterrichtszeiten
die Wahrnehmung administrativer Tätigkeiten
die Planung des Unterrichts für die Zeit nach den Osterferien
die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreu-ung an der Schule.
Gilt die Dienstpflicht auch für Lehrkräfte, die selbst Kinder zu Hause betreuen müssen?
Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienstpflicht. Bei der Verteilung der Aufgaben sind die Schulleitungen jedoch gehalten darauf zu achten, dass die anfallenden außerunterrichtlichen Tätigkeiten unter Berücksichtigung der individuellen familiären Situation möglichst gleichmäßig auf alle Lehrkräfte verteilt werden. Dazu gehört auch die Rücksichtnahme auf die Lehrkräfte, die zuhause eigene Kinder aufgrund der Schul- bez. Kitaschließung betreuen müssen.
Was ist mit Lehrerfortbildungen und dienstlichen Besprechungen?
Parallel zu der Schließung der Schulen werden auch alle Präsenzfortbildungen der Lehrkräftefortbildungen an den Außenstellen und Regionalstellen des ZSL ab dem 16. März bis zum 19. April 2020 abgesagt. Aktuell wird geprüft, ob die Veranstaltun-gen verlegt, alternative Formate angeboten oder Materialien bereitgestellt werden können. Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen finden Sie ab dem 18. März 2020 unter lfb.kultus-bw.de.
Dürfen Schüler in der Zeit der Schulschließung in den Urlaub fahren?
Allgemein gilt: Die Schulschließungen bedeuten keine Verlängerung der Osterferien. Ziel der Schulschließungen ist eine Eindämmung des Coronavirus. Reisen im In- und Ausland widerlaufen dieser Strategie, da sie neue Infektionen begünstigen können. Deshalb sind Schülerinnen und Schüler aufgefordert, Außenkontakte zu minimieren und nach Möglichkeit zu Hause zu bleiben.
Muss der entfallende Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wer-den?
Nein, der entfallende Unterricht muss nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Erhalte ich das Geld für das Mittagessen zurück, wenn mein Kind wegen der Schulschließung nicht daran teilnehmen kann?
Da die Mittagsverpflegung nicht durch das Land, sondern durch die Kommunen als Schulträger organisiert wird, sind seitens des Kultusministeriums hierzu keine Aussagen möglich.
Wie sollen sich Schulen in Bezug auf geplante und längst bezahlte Klassen-fahrten oder Schüleraustausche verhalten?
Von entsprechenden Reisen im In- und Ausland ist bis Ende des Schuljahres abzusehen. Die aufgrund der Schulschließungen verursachten Stornokosten werden grundsätzlich vom Land übernommen. Die im Schreiben des Ministeriums vom 3. März 2020 enthaltenen Ausführungen zum Kostenersatz für Reisen ins Ausland gelten nunmehr ebenfalls für Reisen im Inland. Von neuen Reisebuchungen über das laufende Schuljahr hinaus ist bis auf weiteres abzusehen.
Finden Schüler-, und Betriebspraktika während der Schulschließung statt?
Nein, auch Schüler-, und Betriebspraktika entfallen in der Zeit der Schulschließung.
Finden außerunterrichtliche Veranstaltungen statt?
Solange die Schulen geschlossen sind, finden auch keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z. B. Boys‘ Day und Girls‘ Day) statt.
Sind die Schulpsychologischen Beratungsstellen weiterhin erreichbar?
Während der landesweiten Schulschließung können die Schulpsychologischen Beratungsstellen weiterhin per Telefon oder E-Mail kontaktiert werden. Sind im Kontext einer Beratung ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler bzw. eine Testdiagnostik an der Schulpsychologischen Beratungsstelle angezeigt, so wird dies nach den Osterferien ermöglicht.
Zentrale Prüfungen
Finden während der Schulschließung Abschlussprüfungen statt?
Prüfungen, die in den Zeitraum der Schließung fallen, werden auf die Zeit nach den Osterferien verschoben (Beginnend ab Montag, den 16. März, finden keine Prüfungen an den Schulen statt). Dies gilt für die bislang auf 2. April terminierten Deutsch-prüfungen an den Beruflichen Gymnasien und an den Berufsoberschulen ebenso wie für einzelne Prüfungen des fachpraktischen Abiturs. Zum neuen Zeitplan für diese verschobenen Prüfungen werden die Schulen in der kommenden Woche weitere Informationen von uns erhalten.
Finden die Abschlussprüfungen nach den Osterferien wie geplant statt?
Ja, alle ab 21. April terminierten Abschlussprüfungen finden planmäßig statt.
Wie können sich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen auf ihre Prüfungen vorbereiten?
Schülerinnen und Schüler, die sich auf Abschluss- oder Abiturprüfungen vorbereiten, werden bei der Bearbeitung von Unterrichtsmaterialien von ihren Lehrkräften weiter unterstützt, möglich sind hier alle Kommunikationswege, analog und digital. Unter anderem können hierfür auch digitale Hilfsmittel herangezogen werden, um ortsunabhängig kommunizieren, lernen und arbeiten zu können. Die Schulen sind gehalten, zu prüfen, welche digitalen Möglichkeiten für ihre Schule geeignet sind. Es ist sinnvoll, wenn Schulen in der aktuellen Situation zusätzliche digitale Angebote nutzen, die nun aufgrund der Schulschließung eine von zuhause aus nutzbare Lernumgebung zur Verfügung stellen (z.B. cloudgestützte Office-Produkte, auch Microsoft Office 365, oder datenschutzfreundliche Messenger-Dienste). Über den jeweiligen Einsatz können die Schulen selbst entscheiden.
Müssen Schülerinnen und Schüler trotz des Unterrichtsausfalls an den Prüfungen teilnehmen?
Ja, es gelten die normalen Bestimmungen zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen. Das Kultusministerium und die Schulen werden darauf achten, dass alle Schülerinnen und Schüler an allen Schularten faire Bedingungen erhalten und niemand durch die jetzige Situation benachteiligt wird.
Fragen zur Notfallbetreuung
Für welche Schüler und Kitakinder wird ein Betreuungsangebot eingerichtet?
Eine Notfallbetreuung an den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird für Schüle-rinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen sowie für Kindergartenkinder eingerichtet, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Wie viele Stunden täglich umfasst die Notfallbetreuung?
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs sowie einer ggf. ergänzenden Nachmittagsbetreuung Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung.
Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertagesein-richtungen die Notfallbetreuung für Kitakinder und Kinder der Kindertagespflege nach gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten.
Wer organisiert vor Ort die Notfallbetreuung?
Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Dabei ist zu beachten, dass Lehrkräfte, die über 60 Jahre alt sind oder relevante Vorerkrankungen haben, sowie schwangere Lehrkräfte nicht eingesetzt werden.
Können auch die Großeltern die Betreuung während der Zeit der Schul- und Kitaschließung übernehmen?
Nein, Großeltern sollten die Betreuung ihrer Enkelkinder in der jetzigen Situation nicht übernehmen, da ältere Personen nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine besonders gefährdete Personengruppe darstellen.
Fragen rund um den Vorbereitungsdienst
Ich habe mich für die Einstellung 2020 beworben. Kann ich am Listenverfahren teilnehmen, wenn ich bis 15. Mai noch nicht alle Lehrproben hatte?
Das Listenauswahlverfahren wird in der besonderen Situation erst Mitte oder Ende Juli stattfinden, um allen jetzt vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes stehenden Lehramtsanwärterinnen und Anwärtern die Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren zu geben. Darüber hinaus wird es neben dem am 16. März startenden Haupt-ausschreibungsverfahren für schulbezogene Ausschreibungen ein weiteres schulbezogenes Verfahren Anfang Mai geben. Weitere Informationen werden Ende März auf www.lobw.de eingestellt.
Wenn ich durch die Verlegung von Prüfungen oder Lehrproben Mitte Mai noch keine endgültige Note habe: Wie lange kann ich die Einstellungsbezirke in mei-ner Bewerbung noch ändern?
Die Einstellungsbezirke können bis wenige Tage vor Beginn des Listenauswahlver-fahrens verändert werden. Dieses wird aufgrund der Situation voraussichtlich erst Mitte oder Ende Juli stattfinden. Vor den Pfingstferien werden auf LOBW zur Orientierung lehramtsspezifisch die noch im Listenverfahren zur Verfügung stehende Zahl der Einstellungsmöglichkeiten in den einzelnen Bezirken veröffentlicht.
Gibt es in dieser Situation Veränderungen im Listenauswahlverfahren? Das Listenauswahlverfahren und damit auch der Schlusstermin für Änderungen der Bewerbung werden verschoben, so dass allen Anwärterinnen und Anwärtern die Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren eröffnet wird. Aufgrund der Sondersituation wird es für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Verfahren nochmals eingehende Erläuterungen geben. Die registrierten Bewerberinnen und Bewerber werden nochmals gesondert informiert.
Kann ich einen Härtefallantrag stellen, wenn noch keine Noten vorliegen?
In der besonderen Situation wird das Listenverfahren verschoben und damit auch die Antragsfrist für eine Teilnahme am Härtefall-Verfahren voraussichtlich auf Mitte oder Ende Juli verlängert. Über die Anträge wird entsprechend Anfang oder Mitte August entschieden. Der neue Antragstermin wird rechtzeitig auf LOBW veröffentlicht.